Ist ein Schild mit einem Herz, in dem die Zahl 30 und darüber das Wort „Freiwillig“ steht, wirklich mit einem offiziellen Verkehrsschild und der Aufforderung, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde einzuhalten, zu verwechseln? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Freiburg und untersagt den Bürgerinnen und Bürgern auf der Höri das Aufstellen eines solchen Schildes in ihren Gärten. Mit diesen Schildern wollen die Bewohner der Halbinsel selbst für eine Verkehrsberuhigung sorgen.
Nein, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe stellvertretend drei Bürger der Höri in ihrem Rechtsstreit gegen das Landratsamt Konstanz vertritt. „Wir werden das Urteil in aller Ruhe auswerten, dann werde ich mit meinen Mandanten sprechen. Aber es ist sehr wahrscheinlich, dass wir Beschwerde gegen das Urteil einreichen“, sagt Klinger auf Nachfrage des SÜDKURIER.
Es besteht keine Verwechslungsgefahr, sagt der Anwalt
Der Argumentation des Verwaltungsgerichtes kann Klinger nicht ganz folgen. „Dass ein Autofahrer denkt, ein Schild mit einem Herzen sei ein offizielles Verkehrsschild, halte ich für recht fernliegend“, so der Rechtsanwalt. Er fordert alle auf, sich von der Sachlage selbst ein Bild zu machen, ob die Schilder wirklich zu ähnlich seien. Er selbst habe sich seine Meinung gebildet und könne aus diesem Grund das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht nachvollziehen.
Sollten sich Remo Klinger und seine drei Mandanten auf der Höri für eine Beschwerde entscheiden, würden sie diese beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einreichen. Dieses entscheidet dann, ob dieser Beschwerde gegen das Urteil stattgegeben wird.
Remo Klinger hat eine Kanzlei in Berlin und war maßgeblich an der Klage beteiligt, die zu den Urteilen zu den Dieselfahrverboten führte. Ebenfalls war er Teil des Anwaltsteams, das die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter im Bundesverfassungsgericht dazu bewegte, die Bundesregierung für ihre Klimapolitik zurechtzuweisen.