Nun ist es rechtskräftig: Die „Freiwillig Tempo 30“-Schilder auf der Höri sind den regulären Straßenschildern zu ähnlich und müssen auf Anweisung des Landratsamtes Konstanz abmontiert werden. Dieses Urteil veröffentlichte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am heutigen Mittwoch, 27. November, und bestätigt damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg, welches in erster Instanz bereits diesen August die Schilder auf der Höri verboten hatte. Dieses Urteil ist nicht mehr anfechtbar.

Lange Auseinandersetzung vor Gericht

Dem vorausgegangen war eine monatelange juristische Auseinandersetzung zwischen einzelnen Bewohnern der Höri, die von der Deutschen Umwelthilfe mit Sitz in Radolfzell unterstützt wurden, und dem Konstanzer Landratsamt. Um auf den aus ihrer Sicht zu schnell fahrenden Verkehr der Halbinsel aufmerksam zu machen, hatten einige Bürgerinnen und Bürger selbstgebastelte Schilder aufgestellt, die die Autofahrer auffordert, sich freiwillig an eine Tempobegrenzung von 30 Stundenkilometern zu halten.

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Laut dem Landratsamt sähen aber diese Schilder richtigen Verkehrsschildern zu ähnlich und würden somit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Den betroffenen Schildaufstellern wurde ein Bußgeld angedroht. Mithilfe der DUH hatten sich die Bürger gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr gesetzt. Nun wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bestätigt, dass die „Freiwillig Tempo 30“-Schilder nicht mehr aufgestellt werden dürfen.

Anwohner will neue Schilder aufstellen

Einer, der solch ein Schild im Garten hatte, ist Christian Kronenbitter aus Schienen. Er hatte von dem neuen Gerichtsurteil aus Mannheim noch nichts gehört, hatte aber seine selbstgemachten Schilder bereits nach dem ersten Urteil angebaut, wie er auf Nachfrage des SÜDKURIER berichtet. Die Autofahrer wären gerade zu den Stoßzeiten morgens und zur Feierabendzeit noch immer „unverschämt schnell“. Er plane nun, neue Schilder aufzustellen, die die Autofahrer ermahnen soll, langsamer zu fahren. Diese sollen sich aber nicht mehr an echten Straßenschildern orientieren.