Bis zur jüngsten Gemeinderatssitzung herrschte in Gottmadingen bei Veranstaltungen noch das Prinzip Hoffnung. Hallen sind im Advent und bis zur Fasnacht für Vereine oder private Feiern reserviert. Doch das exponentielle Wachstum der Corona-Infektionen veranlasste Verwaltung und Gemeinderat nun zum Umdenken. Außerhalb der Tagesordnung stellte Bürgermeister Michael Klinger die Frage in den Raum, ob und wie viel öffentliches Leben in den gemeindeeigenen Räumen überhaupt noch ermöglicht werden soll. Dabei ging es ihm auch um die Vorgehensweise.
Welche Alternativen es gibt
Diskutiert wurden zwei Wege: Die Gemeinde vermietet in der aktuell geltenden Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg ihre Hallen und Räume nicht mehr für private und öffentliche Feiern und Veranstaltungen. Oder, die Verwaltung vermietet die Räume unter den jeweils geltenden Corona-Bestimmungen uneingeschränkt weiter, bittet aber Vereine und private Veranstalter im Namen des Gemeinderates darum, in Eigenverantwortung auf ihre Veranstaltungen zu verzichten. Direkt treffen würde es drei private Geburtstagsfeiern in der Fahrkantine.
Und was ist mit der Fasnacht?
Was in dem Rahmen vielleicht noch überschaubar ist, könnte schon beim Bieranstich der Gerstensackzunft außer Kontrolle geraten. Der steht am 19. Januar im Saal der Fahrkantine an. Schon im vergangenen Jahr fiel die Fasnacht der Pandemie zum Opfer. Stephanie Feißt-Ruh (FWG) macht sich mittlerweile Sorgen um die Vereine. Sie gab zu bedenken, dass auch über wiederkehrende Veranstaltungen wie Musik-Proben infrage gestellt werden müssten. „Was bleibt nach der Pandemie übrig von den Vereinen“, fragt sie sich.
Am Ende setzte der Gemeinderat bei drei Enthaltungen auf den sanften Weg und damit auf die Eigenverantwortung der Vereine. Sollten die Verzichts-Appelle der Verwaltung nicht fruchten, so werde man bei gleicher Infektionslage im Dezember die Notbremse ziehen und keine Räume mehr vermieten. Doch zuerst werden alle Veranstalter in den nächsten Tagen eine schriftliche Warnung aus dem Rathaus bekommen.