Die Kirchweih wirft ihre Schatten voraus. Am Wochenende soll in Hilzingen endlich wieder groß gefeiert werden. Normalerweise wird dann im Festzelt an vier Tagen getanzt, gesungen und gelacht – danach verschwindet das große Festzelt wieder.
Doch dieses Mal könnte der Festzeltplatz in Hilzingen viel länger genutzt werden als üblich. Denn wie das Landratsamt Konstanz auf SÜDKURIER-Nachfrage bestätigt, könnte der Festzeltplatz in Hilzingen schon bald Standort für eine zusätzliche Notunterkunft für geflüchtete Menschen werden. Auch für den Festzeltplatz beim Tengener Schätzelemarkt gibt es ähnliche Überlegungen.
„Der Landkreis ist, neben anderen Kommunen, auch mit der Stadt Tengen und der Gemeinde Hilzingen in einem konstruktiven Gespräch zur Nutzung der Festplätze für Leichtbauhallen“, teilt Jens Bittermann, der das Büro des Landrats im Konstanzer Landratsamt leitet, mit. Ein ähnliches Vorgehen wird bereits in Konstanz umgesetzt: Dort bleibt das Zelt für das Konstanzer Oktoberfest auf dem Areal Klein Venedig einfach stehen und wird als Notunterbringung umfunktioniert.

Allerdings gibt es bei den Plänen für weitere Leichtbauhallen im Hegau einen entscheidenden Unterschied zur Konstanzer Variante: Die Festzelte sollen nicht stehen bleiben, lediglich der Zeltplatz soll für das Aufstellen von zusätzlichen Leichtbauhallen genutzt werden. „Das Festzelt von der Kirchweih steht beispielsweise nicht zur Anmietung zur Verfügung“, so Bittermann.

Und auch Tengens Bürgermeister Marian Schreier macht im Gespräch deutlich, dass das Zelt beim Schätzele-Markt nicht einfach stehen bleiben werde. „Wir reden hier von separaten Einrichtungen, also dem Aufstellen von Leichtbauhallen, nicht davon, das Zelt vom Schätzele-Markt als Unterkunft zu nutzen“, sagt er. Allerdings bestätigt Schreier, dass man sich in Gesprächen mit dem Landkreis befinde.
Festplatz stünde fast ein Jahr zur Verfügung
Auch im Tengener Gemeinderat sei bereits darüber diskutiert worden. Dort könne man sich eine zeitlich befristete Nutzung des Festzeltplatzes vorstellen – nach dem Schätzele-Markt bis zum Oktober 2023. Der Schätzele-Markt findet in diesem Jahr vom 28. bis 31. Oktober statt. „Unser Festzeltplatz ist nicht groß genug für zwei Zelte“, betont Schreier. Zudem hebt der Tengener Rathauschef hervor, dass man sich in Tengen lediglich ein Zelt für 200 Personen vorstellen könne. Auch dies sei Wunsch des Gemeinderates.

Und auch aus Hilzingen gibt es erste Signale dafür, dass man sich das vorgeschlagene Szenario vorstellen könnte. Laut Bürgermeister Holger Mayer werde die Verwaltung dem Gemeinderat in der kommenden Sitzung am 25. Oktober einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. „Es wird darum gehen, ob wir den Festzeltplatz für die Kirchweih für das Aufstellen einer Leichtbauhalle zur Verfügung stellen“, so Mayer.
In Hilzingen hat man Platz für zwei Zelte
Das Zelt zur Kirchweih werde am Dienstag ordnungsgemäß abgebaut, weil es vom Zeltverleiher an einer anderen Stelle benötigt werde. Eine zeitliche Begrenzung für eine mögliche Nutzung des Zeltplatzes sei in Hilzingen nicht vorgesehen. „Auf dem Zeltplatz ist genügend Platz, um die mögliche Leichtbauhalle und das Festzelt für die Kirchweih aufzustellen“, so Mayer.

Und der Verwaltungsvorschlag habe seine Berechtigung, wie der Hilzinger Rathauschef weiter ausführt: „Oberstes Ziel muss es sein, dass wir weitere Hallenbelegungen vermeiden. Eine Alternative hierfür können die vorgeschlagenen Zelte sein.“ Ähnlich wie sein Tenger Kollege spricht sich auch Mayer klar für ein kleineres Zelt mit 200 bis 250 Plätzen aus. Der Landkreis hatte im Gespräch mit dem SÜDKURIER stets von Leichtbauhallen für rund 400 Personen gesprochen. „Wir sprechen hier von 200 bis 250 Menschen, weil das Ganze auch noch stemmbar sein muss für unsere Gemeinde“, betont Mayer.
So sollen Hallen wieder frei gemacht werden
Im Landratsamt sieht man dies ähnlich. Laut der Presseabteilung habe der Schul- und Vereinssport einen hohen Stellenwert im Landkreis. „Durch weitere Leichtbauhallen kann die Belegung weiterer Schul-/Sporthallen vermieden werden und gegebenenfalls sogar die Kreissporthallen wieder dem eigentlichen Nutzungszweck zugeführt werden“, heißt es dazu in der Stellungnahme. Wann und ob die Zelte genutzt werden können, hänge laut Bittermann von verschiedenen Faktoren ab.

Zum einen müssten die verschiedenen Gremien erst ihre Zustimmung erteilen, zum anderen müsste etwa die brandschutzrechtliche Situation geklärt und die benötigte Infrastruktur für das Aufstellen der Zelte hergestellt werden.
Für das Aufstellen der Leichtbauhallen gibt es genau Vorgaben: So sei laut Jens Bittermann ein Standort mit einer Fläche von mindestens 2.500 Quadratmeter nötig – möglich eben und an einem baurechtlich zulässigen Standort. Einer dieser Plätze befindet sich in Rielasingen. Auch der dortige Festzeltplatz neben der Talwiesenhalle soll schon bald für eine Leichtbauhalle genutzt werden. Der dortige Gemeinderat hat dem Vorhaben bereits grünes Licht erteilt.
Laut Jens Bittermann laufe im Landratsamt hierfür aktuell die Planungsphase. Der Landkreis rechen mit einer Fertigstellung im Januar 2023. Wie schwierig das ganze Unterfangen allerdings ist, wird an einer anderen Stelle deutlich: Der Landkreis verfügt nicht über eigene Zelte. „Der Landkreis verfügt über keine Leichtbauhallen im Eigentum. Diese werden angemietet“, sagt Bittermann.