Fünf Verhandlungstage waren ursprünglich angesetzt für den Prozess, der im vergangenen Jahr für viel Aufmerksamkeit in Konstanz sorgte. Ein Taxifahrer war in der Nacht zum 15. Juni von einem Mann mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt worden.

Der Tatort am Morgen nach dem Angriff: Polizeibeamte sichern Spuren.
Der Tatort am Morgen nach dem Angriff: Polizeibeamte sichern Spuren. | Bild: Rau, Jörg-Peter

Nun fiel bereits am dritten Prozesstag das Urteil. Der zum Tatzeitpunkt 34-jährige Angreifer muss nicht ins Gefängnis – sondern wird in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus wie dem Zentrum für Psychiatrie Reichenau untergebracht und therapiert.

Wie lange er dort bleiben wird, ist nicht festgelegt. Jährlich wird laut Gesetz überprüft, ob der Mann noch krank und gemeingefährlich ist. "In diesem Fall war die Gefährlichkeit massiv gegeben", sagte der Vorsitzende Richter nach dem Ende der Verhandlung auf Anfrage. Vor dem Angriff auf den Taxifahrer hatte der 34-Jährige noch weitere, kleinere Straftaten wie Handtaschendiebstähle begangen und dabei auch die Besitzer bedroht.

Eine schnelle Entlassung aus dem psychiatrischen Krankenhaus scheint also derzeit unwahrscheinlich. Letztlich kann eine solche Unterbringung sogar auf einen lebenslangen, unbefristeten Freiheitsentzug hinauslaufen.

Schuldunfähig wegen paranoider Schizophrenie

Ein Großteil des Prozesses habe sich um die psychische Gesundheit des Angeklagten und das psychiatrische Gutachten gedreht, erklärte Richter Bonath. Aus diesem Grund war die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklageschrift auch ausgeschlossen worden und konnte so nicht mitverfolgen, was den 34-Jährigen dazu brachte, den Taxifahrer unvermittelt anzugreifen.

Fest steht: Das Gericht hält es für erwiesen, dass er der Täter ist – aber aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie zum Zeitpunkt des Angriffs unzurechnungsfähig war.

Das heißt, dass der 34-Jährige für die Straftaten nicht zur Verantwortung zu ziehen ist. Aus diesem Grund sei es letztlich auch irrelevant gewesen, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung uneins waren, ob es sich um versuchten Mord oder versuchten Totschlag gehandelt habe. Bei gesunden Straftätern kann das einen Unterschied von mehreren Jahren Freiheitsstrafe ausmachen.

Wie eine Schizophrenie entsteht, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Man nimmt ein Zusammenspiel von unterschiedlichen Faktoren – Genetik, Umweltfaktoren, biographische Faktoren und viele mehr – bei der Entwicklung und dem Fortbestehen der Krankheit an.

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Für den Taxifahrer bedeutet dieses Urteil, dass er kaum eine Chance auf Schadensersatz hat

Durch die Nebenklage hatten das Opfer sowie dessen nahe Angehörigen zwar die Möglichkeit, beim gesamten Prozess dabei zu sein. Den Antrag auf Schadensersatz sollen das Opfer und dessen Anwalt aber bereits zurückgezogen haben.