Bestatterin Anja Rechberg hatte es gehofft: Nach dem SÜDKURIER-Artikel über die Problematik bei Trauerfeiern im Hauptfriedhof reagierte die Stadtverwaltung noch im Laufe des Sonntags. Waren bis zum vergangenen Wochenende noch 25 Personen in der Aussegnungshalle zugelassen, so wurde dieses Gebäude nun komplett dicht gemacht. „Bis auf Widerruf bleiben Trauer- und Aussegnungshallen geschlossen“, schreibt Herbert Munjak, Betriebsleiter der Technischen Betriebe Konstanz.
Vernünftig, aber auch traurig
„Das ist vernünftig“, sagt Anja Rechberg. „Vernünftig, aber auch traurig.“ Traurig, weil besonders bei Beerdigungen und Trauerfeiern die Angehörigen der Verstorbenen auf Trost und Nähe angewiesen sind – das muss nun komplett wegfallen.
Denn weiter heißt es: Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete seien im engsten Familien- und Freundeskreis zulässig, wenn diese Feiern unter freiem Himmel mit nicht mehr als zehn teilnehmenden Personen stattfinden. „Ort der Zusammenkunft für die Bestattungsfeierlichkeit ist die Grabstätte“, schreibt Herbert Munjak. „Beteiligte Personen müssen die Maßnahmen zum Infektionsschutz einhalten, insbesondere gehören hierzu das Einhalten von zwei Metern Mindestabstand und Verzicht auf Händeschütteln, Umarmungen, Beileidbezeugungen.“
Trauer- und Aussegnungshallen bleiben für Veranstaltungen und Zusammenkünfte bis auf Widerruf geschlossen. Hiervon ausgenommen sind Abschiednahmen in Aufbahrungsräumen, wobei die Besichtigung der Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt ist.
Die Bestattungsunternehmen sollen dies den Angehörigen nahelegen. Sobald ein Mitarbeiter der Friedhofverwaltung an Corona erkrankt, müssen die Kollegen in Quarantäne – dann würde es in Konstanz bis auf Weiteres keine Beerdigungen geben.