Sebastian Pantel und dpa

Was hat das Gericht genau bemängelt?

Das Gericht hat die von der Landesregierung erlassene Mietpreisbremse für „formell rechtswidrig und deshalb nichtig“ erklärt. Der Grund ist ein formaler: Die Begründung der Landesverordnung wurde nicht veröffentlicht.

Was ist die Mietpreisbremse und wo gilt sie?

Sie ist als Instrument gegen Mietwucher gedacht und greift in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt, darunter Konstanz. Sie begrenzt Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Neben Konstanz gilt die Bremse in 67 weiteren Gemeinden im Südwesten.

Was sagt der Mieterbund Bodensee zum Urteil?

"Wohnungssuchende in Konstanz müssen mit weiter steigenden Mieten rechnen", befürchtet Winfried Kropp, Sprecher des Deutschen Mieterbunds Bodensee, in einer Stellungnahme zum Urteil vom Donnerstag. Das Instrument habe zwar seine Schwächen, habe aber die Mietenexplosion in Konstanz zumindest etwas abmildern können, so Kropp.

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Kropp weist auch auf eine Untersuchung des Instituts F+B hin, nach der die Angebotsmieten vor Inkrafttreten der Mietbreisbremse in Konstanz um ein Drittel höher ausgefallen seien als die ortsübliche Vergleichsmiete – so hoch wie in kaum einer anderen deutschen Stadt. Kropp befürchtet nun "eine neue Mieterhöhungsspirale in Konstanz", wenn nicht sofort gegengesteuert werde.

Welche Wirkung hat das Urteil aus Sicht der Landesregierung?

Erstmal keine. Nach Aussage von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) gibt es erstmal keinen Grund zur Sorge – aus ihrer Sicht gilt die Bremse weiterhin. Das Urteil habe aber eine Signalwirkung für mögliche weitere Verfahren im Land.

Wie sehen das die Vertreter der Vermieter?

Ganz anders als die Ministerin. Der Haus- und Grundbesitzerverein Haus & Grund Stuttgart sagt: Alle Vermieter aus Stuttgart und anderen benachbarten Regionen, deren Amtsgerichte das Landgericht Stuttgart als Berufungsinstanz haben, müssten die Bremse nicht mehr beachten. „Dort ist die Mietpreisbremse mausetot“, sagt Verbandsgeschäftsführer Ulrich Wecker.

Nach dieser Interpretation wäre Konstanz nicht betroffen – Berufungsgericht des Amtsgerichts Konstanz ist das hiesige Landgericht. Der Vermieter-Verband fordert, die Mietpreisbremse abzuschaffen – wie in Schleswig-Holstein bereits geplant. Das Instrument schaffe keine einzige Wohnung mehr, argumentiert Wecker. Wenn die Städte mehr Bauflächen auswiesen, wachse das Angebot und reduzierten sich die Preise. „Die Mietpreisbremse ist nur ein Placebo“, meint Wecker.

Und wie geht es jetzt weiter?

Das Wirtschaftsministerium hat gleich nach dem Urteil die Begründung wie vom Gericht gefordert ins Netz gestellt. Das hat allerdings keinen Einfluss mehr auf die Entscheidung der Richter. Ressortchefin Hoffmeister-Kraut kündigt eine neue Landesverordnung auf aktualisierter Datengrundlage an. Mit einer gerichtsfesten Neuregelung sei aber nicht vor einem Jahr zu rechnen. Sorgfalt gehe da vor Schnelligkeit.

Aus Sicht der SPD im Landtag hätte die Ministerin viel eher regieren müssen. Jetzt würden die Mietpreise ungehindert weiter steigen, sagt der Abgeordnete Daniel Born. Viel schneller lasse sich ein flächendeckender Mietpreisdeckel einführen. Laut Ministerin muss der überhitzte Wohnungsmarkt jedoch für jede Kommune einzeln nachgewiesen werden: „Das ist für uns rechtlich keine Option.“