Das Dilemma wird gleich mitgeliefert. Da ist die Perspektive der Sicherheit: Wer erinnert sich in Konstanz nicht an Altstadt- und Schwaketenbadbrand oder das Feuer im Klinikbau? In allen Fällen können Bürger froh sein, dass nicht Schlimmeres passierte.
Dass es wichtig ist, umsichtig in Brandschutz zu investieren, dürfte klar geworden sein
Doch wo ist die Grenze? Welche Auflagen kann ein Baurechtsamt einem privaten Betreiber auferlegen und wie kostspielig dürfen sie sein? Dieser kann nicht (wie die Verwaltung selbst) bei Umbauten auf öffentliche Zuschüsse hoffen. Gebäudebesitzer ziehen ihren Gewinn aus ihren Veranstaltungshallen, deshalb darf man von ihnen erwarten, dass sie bereit sind, in die Sicherheit ihrer Gäste zu investieren.
Doch eine Gerechtigkeitslücke tut sich auf, wenn der Eindruck entsteht, dass mit zweierlei Maß gemessen wird. Zwar liegen dem Brandschutz Gesetze zugrunde, doch die Umsetzung liegt im Ermessen des Experten, des Brandschutzbeauftragten der Feuerwehr. Findet ein Wechsel in diesem Amt statt, kann dies den Eindruck der Ungerechtigkeit verstärken.
Wie ist es einem Diskobetreiber verständlich zu machen, dass er Beträge von mehreren hunderttausend Euro investieren muss, um seinen Betrieb aufrecht zu erhalten, während in der Halle nebenan, in der seit Jahrzehnten keine Begehung stattfand, veralteter Brandschutz eine latente Brandgefahr bildet, dies jedoch unbemerkt bleibt?
Die Forderung nach Unterstützung durch die Stadt ist berechtigt
Sie läge in der klaren Kommunikation der Anforderungen (ohne weitere Forderungen nachzulegen) und in einer regelmäßigen Überprüfung aller Veranstaltungshäuser. Sie liegt nicht darin, den Betreibern Sicherheitsmaßnahmen zu erlassen.