Er wünsche sich einen regionalen Konsens, und ein Zugehen Singens auf die Kritiker. "Wir haben Verständnis für die Entwicklungsabsichten von Singen", so Burchardt. Nicht nachvollziehen könne er aber, dass das Regierungspräsidium Freiburg im Raumordnungsverfahren keine Bedenken wegen der Größe des geplanten Singener Einkaufscenters anbrachte und für die Nachbarstädte am Bodensee keine gravierenden Nachteile sah.
Für ihn seien zentrale Fragen nicht geklärt, etwa, was passiere, wenn die wegen des günstigen Wechselkurses enormen Umsätze durch Schweizer Kunden wegfallen. Eine förmlicher juristischer Einspruch sei gegen die Stellungsnahme des Regierungspräsidiums nicht möglich, erklärte OB Burchardt. Konstanz werde aber bei der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Formal könnte die Stadt dann in ein bis zwei Jahren eine Normenkontrollklage gegen die Baugenehmigung des Einkaufszentrums in Singen einreichen. Das wäre aber das letzte Mittel.
Die Video-Podcasts zur Sitzung des Gemeinderats sind auf den Seiten der Stadt Konstanz verfügbar.
Eilmeldung
OB Burchardt: Stadt Konstanz will für Verkleinerung des ECE in Singen kämpfen
