Der Mann, der die Minderjährigen mehrmals mit Drogen und Alkohol versorgte, um sie dann sexuell zu missbrauchen, wurde von Amtsrichter Christian Brase zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Im Internet wurde diese Strafe von einigen Lesern als zu milde bezeichnet. Was besagt das Strafgesetzbuch?

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren

Paragraf 177 des Strafgesetzbuches besagt: „Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

Zentrale Frage: Wie durchlebt das Opfer den Prozess?

Staatsanwalt Andreas Mathy, der im Fall der zwei sexuell missbrauchten jungen Männer zwei Jahre auf Bewährung beantragte und vom Richter bestätigt wurde, sagt: „Es spielt für uns stets eine Rolle, wie weit die Opfer mit dem Verfahren leben können. In diesem Fall hat die Anwältin klar signalisiert, dass das in Ordnung ist. Wichtig ist für uns, dass die Opfer die Taten vor Gericht nicht schildern und somit noch einmal emotional durchleben müssen.“ Das wirke sich strafmildernd aus.

Tatzeitpunkt und Verhältnis zum Opfer wirken sich auch aus

Das Verhältnis zwischen den Opfern und dem Täter sei darüber hinaus nicht nur auf den Missbrauch beschränkt gewesen, außerdem würden die Taten bereits rund acht Jahre zurückliegen. „Wenn dann der Täter Herz krank, nicht vorbestraft und geständig ist, wie im vorliegenden Fall, dann sind zwei Jahre auf Bewährung angemessen“, sagt Andreas Mathy.