Große Wahlplakate, bunte Flyer, Werbevideos im Internet: Die Kandidaten der anstehenden OB-Wahl werben vielerorts und um jede Wählerstimme. So mancher Bürger wurde bereits von personalisierter Wahlwerbung im Briefkasten überrascht.

Daten dürfen herausgegeben werden

Herausgegeben hat diese Daten das Bürgeramt. „Gemäß des Bundesmeldegesetz darf die Meldebehörde Parteien oder Wählergruppen Auskunft aus dem Melderegister erteilen“, gibt Mandy Krüger, Pressesprecherin der Stadt Konstanz, an. Die Daten dürfen allerdings nur in den sechs Monaten vor einer Wahl herausgegeben werden.

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Dabei beschränken sich die Auskünfte auf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften, die Geburtsdaten werden nicht mitgeteilt. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Werbung bei der OB-Wahl verwendet werden und müssen spätestens einen Monat nach der Wahl vernichtet werden.

Ein Kandidat hat davon Gebrauch gemacht

Laut Mandy Krüger wurde lediglich ein einziger Antrag auf Gruppenauskunft aus dem Melderegister im Zuge der OB-Wahl gestellt. Dafür verantwortlich zeigt sich OB-Kandidat Luigi Pantisano.

Als Hauptgrund nennt er gegenüber dem SÜDKURIER die Corona-Pandemie. Er sagt: „Sie beeinträchtigt seit Monaten das öffentliche Leben und damit auch den OB-Wahlkampf.“ So könnten Wahlkampfveranstaltungen und Podiumsdiskussionen nur in begrenztem Umfang stattfinden.

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Gerade für die ältere Risikogruppe bestünden höhere Hürden, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Im Kontext der OB-Wahl gelte es aber, diese Personen mit einzubeziehen. Aus diesen Gründen habe Pantisano die Auskunft von Daten von Personen angefordert, die über 60 Jahre alt sind.

15.000 Briefe versendet

„Daraufhin wurden 15.000 Briefe durch mein Team versendet“, sagt er. Für die Zusammenstellung des Datensatzes sei eine Bearbeitungsgebühr von 132 Euro von der Stadtverwaltung berechnet worden.

Bei der Verwaltung können Bürger der Übermittlung ihrer persönlichen Daten auch widersprechen. Dafür muss lediglich eine formlose Erklärung bei der Meldebehörde eingereicht werden.