Paulina Daiber

Darf man in der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) in der ersten Klasse mitfahren, wenn die zweite Klasse überfüllt ist? Der Konstanzer Luca Sing stand im März 2022 vor diesem Problem. Er entschied sich für eine Fahrt in der ersten Klasse, auf seinem Arbeitsweg in der Bahn von Petershausen nach Wollmatingen. Doch dann musste er eine Strafe in Höhe von 60 Euro bezahlen, der SÜDKURIER berichtete.

Auf die Situation von Luca Sing haben viele SÜDKURIER-Leser reagiert. Einige haben sich auf den Artikel mit ähnlichen Erfahrungen, Beschwerden über zu volle Züge oder Hilfsangeboten für den 22-Jährigen gemeldet.

Das sagen andere Konstanzer

Stefan Schwarz aus Allensbach berichtete dem SÜDKURIER im Dezember 2021 über eine ähnliche Situation. Er sei selbst regelmäßiger Seehas-Kunde. Auf einer Fahrt in Richtung Singen seien einige Fahrgäste in der ersten Klasse mitgefahren, da der Zug überfüllt gewesen sei und in Einzeltraktion fuhr. Zwei Kontrolleure verhängten für mehrere Fahrgäste eine Strafe – sie sollten den Aufpreis für die erste Klasse nachbezahlen.

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Zum Fall Luca Sing sagt Stefan Schwarz nun: „Meiner Meinung nach sollte es eine eindeutige Regelung zur Freigabe der ersten Klasse geben, nämlich immer dann, wenn ein Zug statt in Doppel- in Einzeltraktion verkehrt. Zwischen Januar und März war dies sehr häufig der Fall. Meiner Beobachtung nach hat sich die Situation momentan etwas verbessert“, sagt er.

Betroffen zeigt sich unter anderem auch Traudel Mayer, denn sie sei selbst Seehas-Fahrerin und kenne die überfüllten Züge im Berufsverkehr. Sie finde es gut, dass Luca Sing in Pandemiezeiten die erste Klasse benutzt habe, um sich und andere zu schützen. „Für den jungen Mann ist eine 60-Euro-Strafe viel Geld, die ich ihm gerne ersetzen möchte“, fügt sie außerdem hinzu. Darüber hinaus meldeten sich weitere Leser, die dem 22-Jährigen gerne das Geld zurück erstatten möchten. Dafür wollen sie in Kontakt mit dem Auszubildenden treten. Er wird sich wohl über das Geld freuen.

Was war geschehen?

Doch warum fuhr Luca Sing mit einem nur in der zweiten Klasse geltenden Ticket überhaupt in der ersten Klasse? Laut eigenen Angaben habe er in den Wochen zuvor Durchsagen von Schaffnern gehört, dass dies möglich sei, wenn der Zug überfüllt sei. Durch seine Mitfahrt in der ersten Klasse habe er sich außerdem an die geltenden Corona-Abstandsregeln halten wollen. Doch die vier-minütige Bahnfahrt kam ihm teuer zu stehen.

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Luca Sing sei davon ausgegangen, dass die genannten Durchsagen allgemein gültig seien. Das ist allerdings nicht der Fall. Die ihm durch die SBB auferlegte Strafe habe er bezahlen müssen. Das Bahnunternehmen erklärt, dass es diese Durchsagen zwar gebe, aber dass sie lediglich für die Bahnfahrt gelten, auf der sie durchgesagt werden. Ob an diesem Tag solch eine Durchsage vom Schaffner gemacht wurde, könne die SBB nicht rekonstruieren.