Es ist eine jener Polizeimeldungen, die für Erschrecken sorgen – und das nicht nur unter Eltern in Konstanz. Ein Zehnjähriger wurde am Schmotzigen Dunschtig, 27. Februar, kurz vor 18 Uhr von mehreren Jungen angegriffen und von ihnen geschlagen. Der Junge wurde am Webersteig so heftig traktiert, dass er zu Boden stürzte und eine Weile bewusstlos war, wie die Polizei berichtete, die das Alter des Kindes in einer ersten Meldung mit elf Jahren angegeben hatte.
Das Kind musste nach der Attacke am Webersteig im Krankenhaus behandelt werden. Die Jungen, die zugeschlagen hatten, habe das Opfer als etwa zwölf- oder 13-jährig bezeichnet, wie Patrick Zöller, Sprecher des Polizeipräsidiums Konstanz, berichtet. Dies sei aber eine ungefähre Näherung an das Alter; es sei auch möglich, dass die Schläger älter seien.
Bisher haben die Ermittlungen der Polizei nicht zur Erfassung der jugendlichen Täter geführt, so Zöller auf Nachfrage des SÜDKURIER. Immerhin aber gebe es einige Zeugenhinweise, denen die Polizei im Moment nachgehe. Zeugen, die Hinweise zur Identität der Täter oder zum Tatgeschehen geben können, werden weiterhin gebeten, sich beim Polizeirevier Konstanz unter der Telefonnummer 07531 9952222 zu melden.
Bei Kindern ist das Jugendamt zuständig
Was aber erwartet die Kinder oder Jugendlichen, die eine solche Tat begehen, seitens des Gesetzes und ab welchem Alter droht ihnen eine gerichtliche Strafe? Amtsgerichtsdirektor Franz Klaiber erläutert die rechtliche Situation: „Ist der Täter jünger als 14 Jahre, so ist er nicht strafmündig.“
Es könne also kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Angreifer geben, sollten sie wirklich zwölf oder 13 Jahre alt sein. Bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten eines Kindes werde allerdings bei jüngeren Kindern das Jugendamt prüfen, inwieweit Jugendhilfe-Maßnahmen zu ergreifen seien.
Bei Jugendlichen über 14 Jahren hat das Rechtssystem mehr Möglichkeiten: „In dem Fall ermittelt die Polizei, legt das Ergebnis der Staatsanwaltschaft vor und diese prüft, wie es weiter geht“, sagt Klaiber. Grundsätzlich gebe es zwei Möglichkeiten: Entweder wird Anklage erhoben und der Fall kommt vor Gericht – dem Täter droht dann unter Umständen eine Jugendstrafe. Oder es erfolgen Diversionsmaßnahmen, also Möglichkeiten der Einflussnahme. Das könne etwa eine richterliche Ermahnung sein, möglich seien auch Auflagen wie Sozialstunden oder ein Sozialtraining.