Er könne die Frage ad hoc nicht beantworten, wie die Einhaltung des neuen Alkoholverbots auf Spielplätzen der Stadt dann kontrolliert werde, sagte Oberbürgermeister Ulrich Burchardt in der jüngsten Sitzung des Konstanzer Gemeinderats Ende vergangener Woche.
Bei dem Verbot handele es sich erst einmal um eine „klare Willenserklärung“, so der OB weiter. Und: „Meine Erfahrung ist die, dass eine klare Regel schon viel wert ist. Und im Gegensatz zur Ruhestörung gibt es hier einen klaren Tatbestand: Alkohol ja oder nein.“
Klare Mehrheit für Alkoholverbot im Gemeinderat
Vor Uli Burchardts Erläuterungen hatte der Gemeinderat beschlossen, ein Alkoholverbot sowie ein Verbot „über den Konsum sonstiger berauschender Mittel“ in die Benutzungssatzung für öffentliche Kinderspielplätze der Stadt aufzunehmen. Das Votum fiel eindeutig aus, mit 31 Ja- zu drei Nein-Stimmen, bei vier Enthaltungen.
Rund eineinhalb Wochen zuvor war das generelle Alkoholverbot des Landkreises aufgehoben worden, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Neuansteckungen unter den Wert von 100 gesunken war. Es hatte an verschiedenen öffentlichen Plätzen, unter anderem am Seeufer in Konstanz und Radolfzell gegolten.
Das neue Alkoholverbot auf Spielplätzen hat aber keinen Bezug zur Corona-Pandemie und hängt nicht von Inzidenzwerten ab, wie auch in der Sitzung des Gemeinderats deutlich wurde.
Wie aber kann die Einhaltung des neuen Verbots kontrolliert werden?
Nach der Abstimmung merkten sowohl Gabriele Weiner vom Jungen Forum (JFK) als auch Holger Reile von der Linken Liste (LLK) an, dass sie jeweils kein Freund allzu schneller Verbote seien. Dennoch hatten beide der Vorlage zugestimmt. Sie fragten aber in Richtung Stadtverwaltung: „Wie soll die Einhaltung des neuen Alkoholverbots kontrolliert werden?“
Dies habe ihr bisher niemand beantworten können, so Gabriele Weiner. OB Ulrich Burchardt versprach, er werde das Ordnungsamt darum bitten, dem Gemeinderat demnächst zu erläutern, wie das mit den Kontrollen des Alkoholverbots auf Spielplätzen funktionieren solle.