Die Verordnung zum Schutz der Nachtruhe ist beschlossene Sache, wobei dem Gemeinderat die Entscheidung nicht leicht fiel. Vor allem wegen des darin enthaltenen Spielverbots: In der ursprünglichen Fassung der Verordnung beschränkte sich das Verbot auf Trink-Spiele, nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Freiburg entschied sich die Stadtverwaltung aus Gründen der Rechtssicherheit jedoch für ein generelles Spielverbot. Dieses wiederum soll nur angewandt werden, wenn es die Nachtruhe anderer Personen stört.
Was aber ist leise, was ein Spiel? Wie bereits in den vorberatenden Debatten brachte Simon Pschorr von der Linken Liste Konstanz (LLK) rechtliche Bedenken vor, mit denen ganz ähnlich wie bei Bettelei zu rechnen sei. So wie eine sozial verträgliche von einer aggressiven Form der Bettelei zu unterscheiden sei, müsse auch bei Spielen eine qualifizierte Wertung erfolgen. Als Beispiel nannte er Boccia, er befürchtet außerdem Einschränkungen für Familien. „Kinderlärm ist nicht störend“, so seine Argumentation. Man habe Familienentwürfe zu akzeptieren, bei denen Kinder eben nicht nach dem Sandmännchen ins Bett gebracht werden.

An der Ungenauigkeit der Verordnung stört sich auch Jürgen Faden von den Freien Wählern, der jedoch prinzipiell hinter der der Initiative für die Nachtruhe steht. Er sieht den Gemeinderat diesbezüglich in einer Verpflichtung gegenüber den Anwohnern, weshalb einfach ausprobiert werden sollte, ob man mit der Verordnung das damit angestrebte Ziel erreiche. Freilich ist auch für ihn damit nicht geklärt, was „leise eigentlich genau heißt“.
Oberbürgermeister Uli Burchardt bemühte sich unterdessen mit der Frage nach der etwaigen Lautstärke von Liebesspielen um eine humoristische Note in der Debatte, die für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) zuständige Christine Barth versuchte es mit dem Begriff des normalen Menschenverstands. „Leise“ ist demnach ein „ungeschützter Lärmbegriff“, man könne aber davon ausgehen, dass die KOD-Mitarbeiter auch ohne Einsatz von Messgeräten über ein gutes Einschätzungsvermögen bei der Störung der Nachtruhe verfügen. Die Befürchtung von Jan Welsch (SPD), dass ein nächtliches Schachspiel ein abruptes Ende findet, dürfte sich somit kaum bewahrheiten.
Bei der Entscheidung stimmten 16 Stadträte für die Beibehaltung des Spielverbots in der Verordnung, 15 Räte sprachen sich für den Verzicht auf ein Spielverbot aus. Deutlich klarer fiel das Ergebnis beim Musikverbot aus, wobei auch hier die Probe aufs Exempel aussteht. Werden diverse Geräte wie Radios, Bluetooth-Boxen oder Instrumente so leise gespielt, dass die Nachtruhe anderer Personen nicht gestört wird, hat die Stadt nichts einzuwenden.
Derweil gehen erste Zweifel an der Wirksamkeit der Verordnung aus einem Schreiben von Michael Scholtz hervor. Der Vorsitzende der Konstanzer Lärmschutz-Initiative glaubt, dass Vorkommnisse wie in den Sommernächten 2020 nur durch zusätzliche KOD-Mitarbeiter, klare Ansagen mittels Schildern oder etwa die Visualisierung des Lärmpegels mittels einer Lichtanlage verhindert werden können.