Bald müssen Strandbadbesucher in Konstanz tiefer in die Tasche greifen, wenn sie mit dem Auto anreisen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Änderung der Parkgebührenverordnung mit nur zwei Gegenstimmen und bei zwei Enthaltungen zugestimmt.

Ab wann die neuen Gebühren gelten, hängt von der Veröffentlichung der neuen Satzung ab, wie Walter Rügert, Pressesprecher der Stadtverwaltung auf SÜDKURIER-Nachfrage sagt. Die Satzung dürfte in Kürze veröffentlicht werden, so Rügert am Freitag.

Das ändert sich bei den Parkgebühren konkret

Die Verwaltung nennt mehrere Gründe für die Erhöhung der Gebühren auf den von der Stadt betriebenen Parkplätzen bei den Strandbädern Horn und Klausenhorn. Zum einen sollen die Parkgebühren zugunsten des Öffentlichen Personennahverkehrs „verschoben werden“, wie es in der Beschlussvorlage heißt. Bisher koste ein Bus-Tagesticket für mehrere Personen deutlich mehr als die Parkgebühren für einen ganzen Tag.

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Zum anderen wurden die Gebühren für die Parkplätze bei den Strandbädern Wallhausen und Litzelstetten bereits erhöht. Dies hatte die Bädergesellschaft Konstanz (BGK), die diese Stellplätze bewirtschaftet, mit der Stadtverwaltung abgestimmt. Im Februar hatte der Beirat der BGK diesem Plan zugestimmt. „Um einen Verdrängungswettbewerb“ zu vermeiden, sollen deshalb die Parkgebühren beim Strandbad Klausenhorn auf dasselbe Niveau angehoben werden wie in Wallhausen und Litzelstetten.

Am Strandbad Horn wiederum findet eine Angleichung der Gebühren an das linksrheinische Stadtgebiet statt, „wegen der zentralen Lage, des begrenzten Stellplatzangebots, der sehr hohen Nachfrage und der optimalen Buserschließung“, wie es in der Vorlage heißt.