Ein wenig traurig sagt Joscha: „Ich bastele und spiele viel mit meinen Eltern und Brüdern. Aber ich würde so gerne mal wieder raus gehen.“ Seit dem 22. Juli war Joscha in der Wohnung, durfte keinen Besuch empfangen und das Haus nicht verlassen. Seine Mutter berichtet von der schwierigen Situation.

Und warum? Joscha ist eines der Kinder, die normalerweise ins Kinderhaus Cherisy gehen – wo erst einer und inzwischen zwei Coronafälle bestätigt wurden. Als der erste Fall bekannt wurde, mussten alle anderen Kinder der betroffenen Gruppe zum Abstrich in die Kita kommen. Joschas Ergebnis fiel negativ aus – die Beurteilung der Lage allerdings auch: Der Fünfjährige müsse sich trotzdem wie die anderen Kinder der Gruppe zwei Wochen lang zu Hause absondern.

Seine beiden Brüder sowie die Eltern dürften sich allerdings frei bewegen, sagte das Gesundheitsamt. Für Joschas Mutter Julia Fritz ist diese Art der zweiwöchigen Quarantäne eine Zumutung: „Selbst in Gefängnissen gibt es den Aufenthalt im Freien durch Hofgangzeiten! Sollten diese Möglichkeiten nicht auch für Kinder in Quarantäne in Betracht gezogen werden?“, fragt sie wütend.

Mama Julia Fritz hinterfragt die Anordnungen.
Mama Julia Fritz hinterfragt die Anordnungen. | Bild: Kirsten Astor

Die Sonderschullehrerin ist in Elternzeit, ihr Partner arbeitet momentan von zu Hause aus. Die Betreuung der drei Söhne ist nicht das Problem. Doch die Familie begreift nicht den Sinn von Joschas Einzelquarantäne. Vorsichtshalber blieb auch sein siebenjähriger Bruder Florin eine Woche lang zu Hause, ging dann aber wieder in die Schule, weil Joscha keinerlei Symptome entwickelte. „An oberster Stelle steht der Schutz der Bevölkerung und eine Verhinderung der Verbreitung des Virus‘“, sagt Julia Fritz.

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Doch dabei dürften die Rechte Einzelner und ihre Gesundheit nicht außer Acht gelassen werden. Ein Kind brauche Bewegung und frische Luft. Sie hat einen anderen Vorschlag, wie er auch während des Lockdowns erlaubt war: „Wäre es nicht sinnvoller, der ganzen Familie ein Kontaktverbot zu erteilen, uns aber als Einheit in die einsame Natur zu lassen? Wie sollte sich hier die Infektion verbreiten? Das wäre gesünder für alle, als wenn wir anderen uns normal bewegen und Joscha in die Wohnung verbannen!“

Kritik an den Entscheidungsträgern

Doch das Gesundheitsamt Konstanz sieht dies anders. „Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig und können nicht individuell angepasst werden“, heißt es auf Nachfrage bei der Pressestelle des Landratsamts. Auch ein zweiter negativer Test würde nichts an der angeordneten Quarantäne ändern, da eine Infektion sich innerhalb von zwei Wochen entwickeln könne. Joscha zählt als Kontaktperson der Kategorie 1, weil er dieselbe Gruppe wie die infizierten Kinder besuchte.

Aus Verzweiflung wandte sich Julia Fritz an verschiedene Behörden auf lokaler und bundesweiter Ebene. Die zuständige Abteilungsleiterin des Konstanzer Bürgeramts, das die Anordnungen des Gesundheitsamts an die Familien weitergeben muss, antwortete der Mutter: „Wir hatten uns in der Tat zunächst auch die Frage gestellt, ob es notwendig ist, jeden Mitschüler einer positiv getesteten Person trotz Negativtestung unter Quarantäne zu stellen.“

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Eine Mitarbeiterin habe dies nochmal mit dem Gesundheitsamt geklärt. „Uns wurde die Notwendigkeit und Alternativlosigkeit ausdrücklich bestätigt“, heißt es in der E-Mail, die dem SÜDKURIER vorliegt. Aus fachärztlicher Sicht sei eine Quarantäne für alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 unumgänglich. Joschas negatives Ergebnis bewirke nur, dass die restliche Familie als Kontaktpersonen der Kategorie 2 eingestuft werden und sich frei bewegen dürfen.

Julia Fritz und ihr Partner Ludwig fühlen sich von der Politik im Stich gelassen. „Wir bemängeln ein nicht zu Ende gedachtes Vorgehen. Dies wird ausgetragen auf dem Rücken der Kinder, die keine Möglichkeit haben, sich selbst zu Wehr zu setzen“, sagt die 36-Jährige. Joscha sei manchmal niedergeschlagen und weniger lebensfroh, sagt Julia Fritz: „Häufig ist er abends dem Weinen nahe und sagt: Ich will doch einfach nur raus.“

Anderes Vorgehen als im Salzberg

Unverständlich erschien der Familie außerdem die strenge Isolation vor dem Hintergrund, dass das Gesundheitsamt bei einem Coronafall im Kinderhaus am Salzberg ganz anders reagierte. Dort wurde den Kindern der betroffenen Gruppe lediglich ein Test empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.

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Wer ein negatives Ergebnis vorlegen konnte, durfte sein Kind am nächsten Tag wieder in die Kita schicken. Wer den Test nicht vornahm, ließ sein Kind für nur eine Woche zu Hause. Hierzu das Gesundheitsamt: „In der Cherisy bestand gesichert Kontakt zwischen den infizierten Kindern und Kindern derselben Gruppe. Das betroffene Kind im Kinderhaus am Salzberg dagegen war zum Zeitpunkt des letzten Kontaktes in der Kinderkrippe nicht gesichert positiv, eine Übertragung annähernd ausgeschlossen.“

Als Julia Fritz diese Begründung über den SÜDKURIER erfährt, kann sie das Vorgehen besser nachvollziehen. Dennoch empfindet sie die Quarantäne zu Hause als zu hart. So muss Joscha weiterhin den Eltern und Brüdern dabei zusehen, wie sie ab und zu die Wohnung zum Baden oder Spielen verlassen. Immerhin gibt es einen Lichtblick: Seit gestern durfte die Familie die Wohnung mit Bekannten tauschen, die einen Garten haben. Endlich kann Joscha dort sein in Quarantäne gebasteltes Flugzeug fliegen lassen.

Quarantäneregeln für Urlaubsrückkehrer und das Bußgeld

  • Die Regeln: Mutter Julia Fritz hat einen weiteren Kritikpunkt: Warum dürfen Reisende, die aus einem Corona-Risikogebiet zurückkehren und einen negativen Test vorweisen können, gleich wieder arbeiten und die Kinder in Schule und Kita schicken, während ihr Sohn trotz des negativen Testergebnisses und Symptomfreiheit zwei Wochen lang zu Hause bleiben muss? Tatsächlich bestätigt die Stadt Konstanz auf Nachfrage dieses Vorgehen: „Grundsätzlich muss sich jede aus einem Risikogebiet einreisende Person unverzüglich nach der Einreise für 14 Tage in die häusliche Absonderung begeben. Für eine Ausnahme von dieser Verpflichtung (nach § 2 Abs. 5 Corona-Einreise-VO) ist zum einen ein negativer Corona-Labortest (durch Abstrich) erforderlich und eine kurze ärztliche Bescheinigung, dass keine Covid-19-Symptome bestehen. Ein Antikörpertest durch Blutentnahme wird in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. Das Bürgeramt überprüft die Angaben und Dokumente und entscheidet, ob die Quarantäne verkürzt werden kann.“
  • Die Überwachung: In einer Pressemitteilung schrieb die Stadt, die Einhaltung der Einreise-Quarantäne werde überwacht. Wie geht das? Hierzu die Pressestelle: „Die Verordnungen setzen in erster Linie auf die Eigenverantwortung der Bürger. Schließlich geht es darum, dass man Infektionsgefahren reduziert und Infektionswege nachvollziehbar macht. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist bereit, einen eigenen Anteil zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Zudem gibt es eine soziale Kontrolle über Nachbarschaft, Arbeitskollegen, Bekannte und andere Personen. Täglich erhält das Bürgeramt viele Mitteilungen zu diversen Sachverhalten und (vermeintlichen) Verstößen.“ Bei Bedarf fänden Kontrollen durch das Bürgeramt statt. Die Stadt kann allerdings nicht verhindern, dass Menschen sich nach ihrer Rückkehr einfach nicht melden und wie in Friedrichshafen trotz Infektion ihrem Alltag nachgehen. „Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, bei dieser nicht gerade geringfügigen Ordnungswidrigkeit erwischt zu werden, auch dadurch hoch, dass im Fall einer Infizierung eine umfangreiche Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt erfolgt“, so die Stadt.
  • Die Strafe: Wer sich der Quarantäne widersetzt, kann mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft werden. Sondert sich ein Rückreisender aus einem Risikogebiet zum Beispiel nicht zu Hause ab oder verschweigt Symptome, kann dies bis zu 10.000 Euro kosten. Auch Arbeitgeber können belangt werden: Sie zahlen bis zu 25.000 Euro Strafe, wenn sie zum Beispiel dem Arbeitnehmer eine falsche Bescheinigung darüber ausstellen, dass dessen Tätigkeit für das Funktionieren des Gemeinwesens unerlässlich ist. Für Fragen rund um Quarantänebestimmungen nach der Einreise hat die Stadt Konstanz eine E-Mail-Adresse eingerichtet: einreise@konstanz.de