Auch wenn der Wohnungsmangel in Konstanz damit nicht beseitigt ist, ein bisschen Linderung hat das seit 2015 geltende Zweckentfremdungsverbot auch im vergangenen Jahr gebracht. Die Stadtverwaltung hat 17 weitere zweckentfremdete oder leerstehende Wohnungen auf den Markt zurückgeholt.

Stand Ende September 2022 waren es damit genau 187 Wohneinheiten seit der Einführung des Zweckentfremdungsverbotes, wie Benedikt Brüne von der Stadtverwaltung mitteilte. Ende September 2021 lag die Zahl noch bei 170.

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Regelung ist nicht völlig neu

Bereits zwischen 1972 und 2006 hatte es eine solche Regelung in der Konzilstadt gegeben. 2015 wurde sie erneut erlassen, der Gemeinderat verlängerte die Satzung schließlich Ende 2019 bis 13. März 2025. Sie soll verhindern, dass vorhandene Wohnräume ohne Genehmigung dem Wohnungsmarkt entzogen werden.

Zudem beschlossen die Konstanzer Stadträte im Mai 2022, die bereits bestehende Auskunftspflicht für die Wohnungsbesitzer auszudehnen: auf Verwalter und Vermittler sowie auf Betreiber von Ferienwohnungsportalen im Internet. Zugleich wurde eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen eingeführt. Eigentümer sind seitdem verpflichtet, eine Registrierungsnummer bei der Stadt Konstanz zu beantragen.

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Obwohl die Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen, Ferienwohnungen und ähnliche Räume laut Brüne bereits seit 30. Juni 2022 besteht, wurden bisher nur 32 Nummern erteilt. Etwa 80 eingegangene Anträge seien in der Bearbeitung.

Mit 300 bis 400 weiteren rechnet das Baurechts- und Denkmalamt. Anhand der bezahlten Kurtaxe und eigenen Schätzungen gehen die Verantwortlichen von 400 bis 480 solcher Wohnungen in Konstanz und den Teilorten aus – darunter auch welche, deren Eigentümer bisher keine Kurtaxe entrichten.

Bis zu 100.000 Euro Bußgeld

Wohnraum gilt nach der Konstanzer Satzung als zweckentfremdet, wenn er ohne Genehmigung überwiegend für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder länger als zehn Wochen im Jahr an zahlende Reisende vermietet wird, wenn er durch Umbaumaßnahmen für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist und länger als sechs Monate leer steht oder sogar einem Abriss zum Opfer fällt.

Eine ungenehmigte Zweckentfremdung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 100.000 Euro je Wohnung geahndet werden kann. Die Kommunen mit Wohnungsmangel in Baden-Württemberg wissen bei dieser Frage auch das Land hinter sich: Das zuletzt 2021 geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz verdoppelte nicht nur die mögliche Strafe. Städte und Gemeinden können seitdem auch von den Betreibern von Ferienwohnnungsportalen Auskünfte verlangen.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist seit 2016 Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin. Eine Zeitlang fiel in ihr Ressort auch der ...
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) ist seit 2016 Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin. Eine Zeitlang fiel in ihr Ressort auch der Bereich Wohnungsbau. Mittlerweile ist Nicole Razavi (CDU) dafür im neuen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen zuständig. | Bild: Christoph Schmidt | dpa

„Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es wichtig, noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können“, hatte die damalige Wohnungsbauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zu der Gesetzesänderung gesagt. Oft sei es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt.“

Eigentümer, Verwalter und andere Interessenten, die in Konstanz Beratung zum Thema Zweckentfremdungsverbot brauchen, können sich an das Baurechts- und Denkmalamt werden. Seit März 2015 sind dort laut Brüne mehr als 2000 entsprechende Anfragen eingegangen.

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