Verwirrung gab es Anfang dieser Woche bei Betreibern von Paketabholstellen und Paketshops in Konstanz, an die sich vor allem Schweizer ihre im Internet aus Deutschland bestellte Ware liefern lassen. Dadurch wollen sie sich hohe Versandkosten über die Landesgrenzen hinweg sparen.

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Es herrschte Unklarheit darüber, ob die Quarantänepflicht beim Grenzübertritt aus der Schweiz auch für Personen gilt, die nur ein Paket abholen wollen. Einige Schweizer Tageszeitungen hatten am Montag unter Berufung auf Angaben des baden-württembergischen Sozialministeriums berichtet, dass Schweizer aus Grenzkantonen weiterhin problemlos Pakete in Deutschland abholen könnten.

Doch nur einen Tag später erschienen gegenteilige Berichte, wonach die entsprechende Regelung noch einmal präzisiert worden sei.

Abholung eines Pakets gilt nicht als triftiger Grund

Auf SÜDKURIER-Nachfrage bestätigte Pascal Murmann, Pressesprecher des Sozialministeriums, dass auch das Abholen von Paketen unter den Begriff „Einkaufen“ falle.

Sprich, Schweizer dürfen ohne triftigen Grund nicht über die Grenze nach Konstanz einreisen und dort ihre Ware in einem Paketshop abholen, ohne sich zuvor in Quarantäne zu begeben. Verfügen sie jedoch über ein Post- oder Schließfach in Konstanz, dürfen sie ohne Quarantäneauflagen einreisen, um ihre dorthin gelieferte Post abzuholen, so Murmann weiter.

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Auch Mandy Klein wollte sich erkundigen, was nun gilt. Sie betreibt drei Paketabholstellen, zwei in Konstanz und eine in Singen. „Ich habe zwei Tage lang versucht, vom Sozialministerium eine Antwort zu erhalten und dann einen Anwalt eingeschaltet. Aber auch ihm wurde bis heute nicht geantwortet“, erzählt Klein gegenüber dem SÜDKURIER am Donnerstag in ihrer Filiale an der Opelstraße im Industriegebiet.

Mandy Klein in ihrem Paketshop.
Mandy Klein in ihrem Paketshop. | Bild: Marcel Jud

„Nach drei Tagen bekam ich schließlich übers Kontaktformular eine Antwort, dann wurden auch die Informationen auf der Internetseite des Ministeriums angepasst.“ Mandy Klein kann die nun präzisierten Regelungen nicht nachvollziehen: „Ich bin doch nichts anderes als ein Postfach.“

Mitarbeiter wurden erneut in Kurzarbeit geschickt

Bereits seit 1. Januar ist ein Großteil ihrer 20 Mitarbeiter wieder in Kurzarbeit, wie damals während der Grenzschließungen. Pro Filiale seien noch ein bis drei Leute im Einsatz, so Klein. Denn in ihren Lagern kämen nur etwa zehn Prozent der sonst üblichen Paketmengen an.

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Viele Schweizer, die 98 Prozent ihrer Kunden ausmachten, seien verunsichert, seit die neuen Quarantäneregeln Ende Dezember in Kraft traten, und würden mit Bestellungen abwarten.

„Bei mir sind hunderte E-Mails und Anrufe eingegangen“, erzählt Mandy Klein. Wenn gewünscht, verschicke sie nun die Pakete, die nicht mehr abgeholt werden können, per Post. Und wie während der Zeit der Grenzschließungen im Frühjahr verlangt sie keine Lagerkosten.