Haben Sie das auch schon beobachtet? Mit Beginn der Corona-Krise sind so manche Ge- und Verbote wohl außer Kraft gesetzt worden. Was bislang Bestand hatte, scheint nicht mehr zu interessieren. So, nun erklären Sie das mal ihrem vierjährigen Kind. Wenn es sagt: „Das dürfen die doch nicht.“ Nein, diese Radler dürfen nicht durch die Fußgängerzone rasen. Eigentlich.

Radeln ist hier doch verboten

Ja, eigentlich hatte der Papa bei jedem Gang in die Stadt gesagt, dass das Fahrradfahren in der Fußgängerzone tagsüber verboten ist. Zum Schutz, damit es keine Unfälle mit den Fußgängern gibt. Kaum hatte das Land die Schließung der Konstanzer Geschäfte verordnet, muss es auch alle Radfahrverbote aufgehoben haben. Anders ist es nicht zu erklären, weshalb so viele Menschen plötzlich die Kanzleistraße hinunter radeln. Und es zum Dauerstress geworden ist, stets das Kind vor einem Zusammenprall mit den Rowdies zu bewahren.

Radler herrscht Kind an

Darauf angesprochen, gibt es von diesen harsche Antworten. Auch meiner Tochter gegenüber. Als sie, zugegebenermaßen etwas laut sagte, dass ein Radfahrer hier doch nicht fahren dürfe, erhielt sie die verbale Retourkutsche des Herrn. Nochmal: Sie ist vier Jahre alt. Dieser Vorfall war am Samstag. Da waren die Geschäfte bereits wieder geöffnet und die Straßen umso voller. Bleibt das nun so mit den Zonenradlern? Dann kann ich mir die weitere Verkehrserziehung meiner Tochter an dieser Stelle sparen.

Parken auf den Sperrflächen

Nun, zweites Beispiel: Es muss ein Gerücht geben, wonach die Mitarbeiter des Konstanzer Bürgeramts wohl keine Knöllchen mehr an Windschutzscheiben hängen. Auch hier ist auffällig, dass die Falschparker jede mögliche Lücke nutzen. Ob sie dort stehen dürfen oder nicht. An Scheitelpunkten von Kreuzungen etwa. Dieses Verhalten scheint, subjektiv beobachtet, zugenommen zu haben. „Das darf der nicht“, sagt auch hier meine Tochter. Und ich sage ihr: „Stimmt. Denn Kinder können nicht sehen, ob von rechts oder links etwas kommt, wenn sie über die Straße wollen.“

Ist das alls nur ein Gerücht?

Vermutlich ist das Gerücht daraus entstanden und örtlich ausgedehnt worden, dass die Stadtverwaltung zu Beginn der Corona-Maßnahmen, weil keine Einkaufstouristen mehr kamen, das Döbele zum Parken freigegeben hat. Und Ortspolizisten zumindest dort nicht auf Streife gingen. Das sollte Anwohnern des Paradieses und der Altstadt Entlastung verschaffen.

Maskenpflicht kümmert viele nicht

Ein drittes Beispiel bezieht sich darauf, wie mit den Lockerungen das eine getan, das andere gleichzeitig gelassen wird. Seit Kurzem gilt in Geschäften Maskenpflicht – auch auf dem Wochenmarkt. Doch hier wie dort haben manche Kunden wohl vergessen, dass trotz dieser Pflicht die Abstandsregel gilt. Und wieder ein „Das darf man doch nicht“ meiner aufmerksamen Tochter, wenn sich auf dem Markt jemand zwischen uns durchzwängt.

Da fällt mir zu den Einwänden meiner Tochter nichts mehr ein

Mit einem „Stimmt“ gibt sie sich nicht mehr zufrieden. Sie will wissen, warum jemand das tut. So bleibt mir zunehmend nur diese Antwort: „Keine Ahnung.“ Weil auch mir das Verhalten mancher Mitbürger in dieser Krise – ob ich die politischen Ver- und Gebote gut finde oder nicht – nicht einleuchtet. Ich weiß nur: „Das darf man doch nicht.“