Michael Jahnke

Die Erstellung eines Bebauungsplans ist eine umfangreiche Angelegenheit. Schon im März 2017 stellte sich dem Öhninger Gemeinderat die Frage, ob die Kosten von damals rund 60 000 Euro gerechtfertigt sind, wenn im Zuge einer Nachverdichtung im relativ kleinen Planungsgebiet „Binderwies“ lediglich sieben zusätzliche Gebäude entstehen könnten. Nachvollziehbar wurden die Kosten deshalb, weil allein die Begründungen zu diesem Bebauungsplan im Umweltbericht über 30 Seiten umfassen.

Klage macht Überarbeitung erforderlich

Trotz dieser umfangreichen Vorarbeiten gab es über 120 Einwände und Anregungen zu diesem Plan. Schon damals keine leichte Aufgabe. Bruno Schnur (CDU) sagte vor fast drei Jahren: „Es gibt im Baurecht wohl nichts Komplizierteres, als über Nachverdichtung in einem bereits bewohnten Gebiet nachzudenken.“

Er sollte Recht behalten. Obwohl diese Einwände und Anregungen nach der Offenlage eingearbeitet wurden, gab es eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, die eine nochmalige Überarbeitung des Bebauungsplans erforderlich machten.

Gericht präzisiert Einzelnorm

Das ursprüngliche Ziel, für alle Bauherren und Gemeindeverwaltung zu schaffen, konnte nicht im ersten Schritt erreicht werden. Strittig war eine Einzelnorm, die die Berechnung von Garagen, Stellplätzen mit ihren Zufahrten und sonstigen Nebenanlagen in die Grundflächenzahl regelt. Ekkehard Böhler vom Planungsbüro B & B in Konstanz schilderte auf der Gemeinderatssitzung: „Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass sich ein Verwaltungsgericht so intensiv mit dieser Einzelnorm auseinder gesetzt hat.“ Böhler ist seit 36 Jahren als Ingenieur für Freianlagen tätig.

Hauptamtsleiter Uwe Hirt bestätigt: „Auch in der Literatur und den Kommentaren zur Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke war darüber bisher nichts zu finden.“ Eine erstmalige Präzisierung durch ein Verwaltungsgericht also, die die Gemeinde nun zusätzliches Geld kosten wird. „Diese zusätzlichen Arbeiten sind nicht in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst. Diese Arbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet“, erklärte Hirt.

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Auf über 20 Seiten hat das Planungsbüro im Rahmen des ergänzenden Verfahrens den Bebauungsplan überarbeitet. Wie groß dieser Mehraufwand bisher war, dazu gab es keine Stellungnahme von Ekkehard Böhler. Bürgermeister Andreas Schmid sagte dazu: „Wir wollen ja keinen Verhinderungsplan.“

Dennoch sei diese Überarbeitung sehr aufwendig und auch vermutlich teuer gewesen. Hauptamtsleiter Hirt kann diese zusätzlichen Kosten zur Zeit nur abschätzen und geht von einem unteren bis mittleren fünfstelligen Betrag aus. Kosten, auf denen die Gemeinde vermutlich sitzen bleiben werde: die Umlegung dieser Kosten auf die Bauherren sei, so Hirt, vermutlich nicht möglich.

Offenlage von 27. Januar bis 28. Februar

Stefan Singer (Netzwerk) kommentierte: „Wir geben auch an anderer Stelle viel Geld aus.“ Für Rechtssicherheit und einen schonenden Umgang mit der Landschaft sei die Erstellung des Bebaungsplans eine richtige Entscheidung gewesen. Dann müsse man auch mit den Konsequenzen leben. Die Offenlage für den überarbeiteten Bebauungsplan findet nun von 27. Januar bis 28. Februar statt. Jeder betroffene Bürger kann dann wieder Einwände, Wünsche und Anregungen äußern.