Das Thema Grundsteuer treibt Eigenheimbesitzer um. Der entsprechende Tagesordnungspunkt lockte daher auch einige Zuhörer in die jüngste Gemeinderatssitzung im Rathaus Nenzingen. Lucretia Quilitzsch und Bernhard Keßler aus dem Bereich Finanzverwaltung hatten eine Tabelle vorbereitet, aus der die Belastungsverschiebungen durch den neuen Hebesatz für die Steuerpflichtigen hervorgingen.
So wird die Grundsteuer berechnet
Sie erläuterten, dass die Grundsteuer auch nach der Reform in einem dreistufigen Verfahren ermittelt wird. Im Bewertungsverfahren stellen die Finanzämter den Grundsteuerwert fest und erlassen einen Grundsteuerwertbescheid. Auf dessen Grundlage wird von den Finanzämtern der Messbetrag berechnet. Dann wird ein Messbescheid erlassen.
Die Gemeinde errechnet schließlich die Grundsteuer, indem sie diesen Messbetrag mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz multipliziert. Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme dem Hebesatz von 310 Prozent zu.
Bei der Festlegung dieses Hebewerts waren der Gemeinde aber weitgehend die Hände gebunden. Denn die Grundsteuer muss aufkommensneutral sein, die Gemeinde darf durch die Reform also nicht mehr oder weniger einnehmen als zuvor. „Wir können bloß schauen, dass das Ergebnis unter dem Strich stimmt“, so Keßler.
Mehrheit der Bürger zahlt nun weniger
Zur Vermutung aus dem Zuschauerraum, ein großer Teil der Bürger müsse nun wesentlich mehr Grundsteuer zahlen, führte Bernhard Keßler aus: „Wir haben 400 Steuerzahler, die maximal ein Viertel mehr oder weniger als bisher zahlen.“ Bei 532 Steuerpflichtigen sei es über ein Viertel weniger und rund 445 müssten mehr als ein Viertel mehr zahlen. Es gibt also mehr Steuerpflichtige, die künftig weniger zahlen.
Profiteure sind vor allem Eigentümer kleiner Grundstücke mit teuren Gebäuden darauf. Denn in Baden-Württemberg ist zur Berechnung der Grundsteuer nur der Grundstückswert entscheidend – nicht der Wert der Gebäude. Das führt laut Keßler dazu, dass Eigentümer kleiner Grundstücke mit teuren Häusern darauf begünstigt werden, während jemand mit großem Grundstück und kleinem Haus oder ohne Haus mehr zahle als früher.
Vergleich mit Nachbargemeinden nicht mehr möglich
Die Neuregelung macht es laut Keßler zudem obsolet, die Hebesätze mit anderen Gemeinden wie Bodman-Ludwigshafen oder Eigeltingen zu vergleichen. „Die Grundstückswerte am See sind andere als im Hinterland. Bodman-Ludwigshafen hat geringere Hebesätze, doch weiter vom See weg sind die Hebesätze höher als bisher, weil die Grundstückswerte niedriger sind. Die Lage spielt jetzt eine wesentlich größere Rolle.“
Dort, wo die Gemeinde die Messbeträge zuordnen kann – das sind mehr als 90 Prozent – werden die Grundsteuerbescheide jetzt verschickt.