Die Grundsteuer in Deutschland erfährt 2025 eine grundlegende Reform – und das hat auch in Stockach und der Umgebung Folgen. Denn 2025 könnte für einige teurer werden. Zum Teil bedeutet die Festlegung des Hebesatzes aber auch eine finanzielle Entlastung – denn ab 1. Januar wird der Messbetrag auf der Grundlage von Grundstücksfläche und Bodenrichtwert berechnet.
Damit wird die frühere Einheitsbewertung durch ein Bodenwertmodell ersetzt, was meist zu einer deutlichen Mehrbelastung insbesondere für Eigentümer von Einfamilienhäusern führt. Wiederum könnten Eigentümer von mehreren Wohneinheiten oder im Geschosswohnungsbau vergleichsweise entlastet werden.
Wie kommt es zur Änderung?
Der Grund für die Änderungen liegt in der Überarbeitung des Grundsteuerrechts durch die Bundesregierung. Dieses regelt sowohl die Grundsteuer A für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft, als auch die Grundsteuer B, die von regulären Grundstückseigentümern für ihr Eigentum entrichtet wird. Bislang spielte der Gebäudewert eine Rolle, und es gab unterschiedliche Behandlungen von bebauten und unbebauten Flächen.
Diese Abweichung betrifft die Art und Weise der Steuerfestsetzung. Zukünftig wird die Steuer auf Basis der Grundstücksfläche, des jeweiligen Bodenrichtwerts, der Grundsteuermesszahl sowie des Hebesatzes der Gemeinde berechnet. Die Gemeinden sind lediglich für die Festlegung des Hebesatzes verantwortlich.
Was gilt jetzt?
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats in Stockach wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 270 Prozent festzulegen. In Bezug auf die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gebe es derzeit noch ungefähr 21 Prozent fehlende Messbeträge. „In der hochgerechneten Prognose gehen wir allerdings davon aus, dass das Vorjahresaufkommen etwas unterschritten wird und sehen daher den aktuellen Hebesatz vor“ so die Gemeinde. Derzeit beträgt der Hebesatz 350 Prozent für land- und fortwirtschaftliche Betriebe.
In Zahlen bedeutet das für die Bürger, dass etwa 58 Prozent von ihnen eine reduzierte Grundsteuer B zahlen dürften, während rund 42 Prozent mit höheren Steuerbelastungen rechnen müssten. Unter den höher belasteten Eigentümern könnten 22 Prozent bis zum doppelten Betrag, zehn Prozent das Zwei- bis Fünffache oder sogar fünf Prozent mehr als das Zehnfache ihrer bisherigen Grundsteuer zahlen müssen, so die Stadt.
Besonders betroffen sind hierbei meist alte und unbebaute Grundstücke, die in nicht unerheblichem Maße auch die Stadt selbst betreffen würden. Meist stamme der Wert noch aus den 1960er-Jahren, und die Besitzer hätten damit einen Grundsteuerbetrag von vier bis acht Euro zu zahlen, wie Kämmerer Sebastian Scholze erläutert. „Deshalb ist die Verzehnfachung der Grundsteuer in diesem Fall nicht die Welt.“ Schließlich hätten die betroffenen Grundstücke jahrelang zu wenig bezahlt.
Auch die Stadt ist betroffen
Auf Nachfrage von Gemeinderat Alexander Buhl (Freie Wähler) erklärte Kämmerer Sebastian Scholze, dass die Stadt auch mehr belastet sei, da sie Grundstücke besitze, die nun höher besteuert würden. Ein zentrales Ziel der Reform ist die Aufkommensneutralität, was bedeutet, dass das Grundsteueraufkommen im Jahr 2024 ungefähr dem für 2025 entsprechenden Aufkommen entsprechen soll. In dem Fall erhöht sich der Anteil, den die Stadt an sich selbst zahlen muss im Vergleich zu früher, was zu einer Mehrbelastung führe.
Bevor die Bescheide Anfang Januar verschickt werden, solle es nach Aussagen von Scholze noch eine Information vom Finanzamt an die Bürger geben. Gemeinderat Andreas Bernhart (CDU), welcher beim Finanzamt in Singen tätig ist, sagte, ein Einspruch hätte Aussicht auf Erfolg, wenn der Wert in einem beauftragten Gutachten mehr als 30 Prozent gegenüber der Schätzung des Finanzamts abweiche.
130 Einsprüche beim Finanzamt
Gemeinderat Christoph Stetter (CDU) lobt ausdrücklich, mit dem nun festgelegten Hebesatz Klarheiten geschafft zu haben: „In Stockach wird keine verdeckte Steuererhöhung durchgesetzt.“ Eine weitere positive Nachricht sei, dass 58 Prozent der Bürger entlastet würden. „Eine eindeutige Botschaft angesichts der Unsicherheit.“
Gemeinderat Michael Junginger (CDU) erkundigte sich über den Ablauf, nachdem Einspruch eingelegt würde. „Wann bekommt man einen neuen Bescheid, nachdem man Einspruch eingelegt hat? Wie lange dauert es, bis man das Geld zurückbekommt?“, wollte er wissen. Sein Fraktionskollege Andreas Bernhart erklärte, dass man das Geld zurückerhalte, aber es etwas mehr als ein halbes Jahr dauern könnte. Die Kosten für ein Gutachten würden, so Bernhart, bei etwa 284 Euro liegen. Kämmerer Scholze teilte mit, dass derzeit 130 Einsprüche beim Finanzamt in Stockach eingegangen seien – im Vergleich zu anderen Gemeinden seien das eher wenig. Scholze verweist darauf hin, im Falle eines Einspruchs „nicht der richtige Ansprechpartner zu sein“, man solle sich an das Finanzamt wenden.