Wie viel Grundsteuer muss ich zukünftig bezahlen?

Im folgenden Formular können Sie Ihre Adresse eingeben. Sofern Ihre Kommune die neuen Hebesätze bereits festgelegt hat, berechnen wir Ihnen die Höhe der Grundsteuer direkt. Wir speichern Ihre Adresse nicht!

Wichtig: Wir haben die Daten für mehr als 230.000 Grundstücke im Erscheinungsgebiet des SÜDKURIER nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Berücksichtigt sind nur Grundstücke, die innerhalb der Gemeindegrenzen liegen. Die Berechnung ersetzt nicht Ihren Steuerbescheid. Die Angaben sind ohne Gewähr, sie dienen lediglich der Übersicht und der Orientierung.

Bitte beachten Sie außerdem: Sonderhausnummern wie a und /1 können leider nicht korrekt berücksichtigt werden. Bitte haben Sie außerdem Verständnis dafür, dass wir Sonderfälle, die den Bodenrichtwert betreffen, nicht abbilden können. Darüber hinaus erteilen wir keine Auskunft über Mieteigentumsanteile. Sie haben einen Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns an online-redaktion@suedkurier.de

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die daraus erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Kommunen zu.

Sie wird auf den Grundbesitz erhoben. Bezahlt werden muss sie von den Eigentümern. Im Falle einer Vermietung darf sie über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer errechnet sich in Baden-Württemberg aus dem Wert des Grundbesitzes, multipliziert mit der Steuermesszahl. Das Produkt wird wiederum mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert.

Der Wert eines Grundstückes errechnet sich im Wesentlichen aus dem sogenannten Bodenrichtwert und der Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Zuständig dafür sind die Gutachterausschüsse der Länder sowie das Bundesfinanzministerium.

Die Steuermesszahl liegt in Baden-Württemberg bei 1,3 Promille. Auf Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, gibt es einen Rabatt von 30 Prozent. Macht also 0,91 Promille.

Den Hebesatz bestimmen die Kommunen selbst. Dafür gibt es keine Vorgaben seitens des Landes.

Ein Beispiel: Sie besitzen ein 400 Quadratmeter großes Grundstück, das mit einem Bodenrichtwert von 250 Euro pro Quadratmeter bewertet wird. Der Hebesatz Ihrer Kommune liegt bei 250 Prozent.

Grundsteuerwert 400 qm x 250 €= 100.000 €

Berücksichtigung der Steuermesszahl: 100.000 € x 0,00091 = 91 €

Berücksichtigung des Hebesatzes: 91 € x 250 % = 227,50 €

Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat das alte System für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht des Gerichts hat es gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Im Fokus standen dabei vorrangig die Grundstückswerte. Deren Berechnung liegt teilweise Jahrzehnte zurück. Im Westen werden Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt, in den ostdeutschen Ländern nach ihrem Wert aus dem Jahr 1935.

Über die Zeit hat sich der Wert dieser Grundstücke unterschiedlich entwickelt. Dadurch kommt es nach Ansicht des Gerichts zu steuerlichen Ungleichbehandlungen.

Wie kommt der SÜDKURIER an die Daten?

Unsere Berechnung basiert auf Daten, die öffentlich einsehbar sind. Die Hebesätze haben wir bei den Kommunen abgefragt, teilweise auch deren Veröffentlichungen entnommen. Im Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg sind alle Bodenrichtwerte und Grundstücksgrößen öffentlich hinterlegt. Die Adressen haben wir der freien Adresssammlung openaddresses.io entnommen. Damit sind keinerlei Daten über die Besitzer der Grundstücke verbunden.

Die Daten haben wir miteinander verknüpft und bereinigt. Unklare Adressen haben wir entfernt. Ebenso alle Grundstücke, deren Fläche größer als 5500 Quadratmeter sind. Bei dieser Größe können wir nicht sicher sein, dass das Grundstück ausschließlich als Wohnareal benutzt wird. Für Ackerland, Wiesen oder ähnlichem gelten andere Richtwerte.