Der Bebauungsplan „Weiher I“ und ein notwendiges ergänzendes Verfahren beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Im Raum stand vor allem die Frage: Wann geht es endlich weiter? Der Bebauungsplan „Weiher I“ war 2020 im beschleunigten Verfahren unter Verzicht auf eine Umweltprüfung aufgestellt und im Dezember 2022 als Satzung beschlossen worden. Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Juli 2023 ist die Vorschrift des Paragrafen 13b Baugesetzbuches jedoch nicht mehr anwendbar, weil sie gegen Europarecht verstößt.
Bürgermeister Stefan Keil erläuterte gegenüber dem SÜDKURIER, der Gemeinderat und die Verwaltung hätten viele Dinge gar nicht selbst in der Hand. Deshalb wird es noch Jahre dauern, bis Grundstücke verkauft werden können.
Frist gilt bis Ende Dezember
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber eine sogenannte Reparaturklausel im Baugesetzbuch eingefügt. Danach bleibt es bei einigen Erleichterungen, insbesondere bei der Möglichkeit, vom Flächennutzungsplan abzuweichen, was im Fall „Weiher I“ erforderlich ist. Stefan Keil sagte: „Das beschleunigte Verfahren gemäß Paragraf 13a Baugesetzbuch kann angewandt werden, muss allerdings mit dem Satzungsbeschluss spätestens bis zum 31. Dezember abgeschlossen werden.“
Der Umweltplaner Robert Fitz aus Salem hat zwischenzeitlich für das Projekt einen Umweltbericht mit integriertem Artenschutz erstellt, außerdem wurde die Begründung hinsichtlich des Verfahrensablaufs und in den Verweisen auf die Umweltunterlagen ergänzt. Sonst gab es keine Änderungen gegenüber dem früheren Satzungsbeschluss.
Kaum Änderungen, aber nochmal Offenlage
Dennoch ist es erforderlich, den Bebauungsplan erneut offenzulegen, um eine Heilung von Form- und Verfahrensfehlern zu ermöglichen und letztlich eine Rechtsverbindlichkeit zu erlangen. Der Bürgermeister betonte: „Wir wollen die geänderte Satzung in unserer letzten öffentlichen Sitzung des Jahres am 17. Dezember beschließen.“
Stefan Keil: „Grundstücke könnten erst 2027 zum Verkauf angeboten werden“
Allerdings werde 2025 nichts vorangehen, da ein Verfahren ein Jahr lang gerügt werden könne. Frühestens 2026 könnten dann Erd- und Kanalarbeiten ausgeschrieben und begonnen werden, sodass man im besten Fall im Herbst 2026 einen Schritt weiter sei. Das sei sehr ernüchternd, so Stefan Keil. Nach seiner vorsichtigen Einschätzung können erst 2027 Grundstücke zum Verkauf angeboten werden.
Die Gemeinde muss nun Ökopunkte für Ausgleichsmaßnahmen generieren, die sie käuflich erwerben wird, um das enge Zeitfenster einhalten zu können. Das wird sich laut Bürgermeister Stefan Keil in der Folge auch auf den Grundstückspreis niederschlagen.