Es war eine Straftat in drei Akten. Vor dem Jugendschöffengericht musste sich eine Gruppe Jugendlicher, zum Tatzeitpunkt im Mai 2017 waren die Beteiligten 17, 18 und 21 Jahre alt, wegen gemeinschaftlichen Raubes und gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen verantworten.

Verhandlung dauert den ganzen Tag

In einer langen Verhandlung wurden die verschiedenen Szenen des besagten Abends am öffentlichen Grillplatz am Seeufer in Radolfzell zwischen Yachthafen und Bootshaus immer deutlicher skizziert. Es gab einen Einblick in die Welt der Jugendlichen, die sich an diesem beliebten Treffpunkt aufhalten. Meistens friedlich und harmonisch. Doch schnell kann ein gemütlicher Grillabend mit Freunden eskalieren.

Zweimal Haftstrafen auf Bewährung

Als Ergebnis stehen ein Jahr und vier Monate Haft auf Bewährung für den heute 22-jährigen Haupttäter wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung, sechs Monate Haft auf Bewährung für einen heute 20-Jährigen wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung, eine Verwarnung, 70 Sozialstunden sowie ein Sozial-Training für eine heute 20-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro für einen heute 18-Jährigen, ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Abend begann wie so viele andere. Mehrere Gruppen Jugendlicher treffen sich am Seeufer, die meisten kennen sich, man grillt zusammen, es wird Alkohol konsumiert.

Geldschulden sollen Ursache der Gewalt sein

Der 22-jährige Haupttäter störte diese Idylle, indem er unvermittelt auf das heute 23-jährige Opfer zulief und ihn zu Boden schlug. Laut Aussage des Angeklagten habe er dem 23-Jährigen zuvor Geld geliehen, 300 Euro, die er zurück haben wollte. Da der Geschädigte angab, kein Geld zu haben, habe der Angeklagte ein Pfand haben wollen. Schnell bildete sich eine Menschentraube um die beiden, das Opfer soll sich nicht gewehrt haben, der Angeklagte schlug auf den am Boden liegenden jungen Mann immer wieder ein.

Drei Prügeleien in wenigen Minuten

Innerhalb weniger Minuten enstanden so insgesamt drei Prügelein am Radolfzeller Seeufer. Mehrere junge Männer seien ebenfalls involviert gewesen und sagten vor Gericht als Zeuge aus. Sie hatten schlichten wollen und kassierten dafür Schläge und wurden verletzt. Noch immer vermisst ist das Mobiltelefon des 23-jährigen Opfers. Keiner der Angeklagten habe es an sich genommen, beteuerten sie. Grundsätzlich zeigten sich alle geständig, entschuldigten sich persönlich bei den Opfern.

Angeklagte junge Frau quatscht ständig dazwischen

Der Vorsitzende Richter Franz Klaiber dennoch seine Mühe, die vier Angeklagten unter einen Hut zu bekommen. Vor allem die junge Frau in der Runde schien den Ernst der Gerichtsverhandlung nicht begriffen zu haben. Immer wieder störte sie die Vernehmungen der Zeugen mit Zwischenbemerkungen. Auf die Aussagen, sie sei an diesem Abend besonders aggressiv und gewaltbereit aufgetreten, lächelte sie fast geschmeichelt. Das gerichtlich verordnete Sozialtraining solle diese Fehleinschätzung der jungen Frau, die die Schule abgebrochen hatte, wieder gerade rücken.

Haupttäter zeigt sich geläutert

Anders präsentierte sich der 22-jährige Haupttäter. Er hatte die Zeit seit Mai 2017 gut genutzt, ein Anti-Aggressions-Training absolviert und dem Opfer über mehrere Monate hinweg 3000 Euro Schmerzensgeld und eine Entschuldigung angeboten. Das Opfer nahm das Angebot jedoch erst während der Verhandlung an, auf die zahlreichen Briefe des Anwalts hatte er davor nicht reagiert. Auch beruflich hatte sich der 22-Jährige mittlerweile orientiert und einen Ausbildungsplatz ergattert. Die Jugendgerichtshilfe attestierte ihm gute Zukunftsprognosen, auch Richter Klaiber war der Ansicht, der junge Mann habe sich intensiv mit der Tat auseinander gesetzt.

Junger Mann auf dem Weg auf die schiefe Bahn

Das wohl längste Vorstrafenregister brachte der 20-Jährige Angeklagte mit. Seit Jahren ist er dem Radolfzeller Jugendgericht bestens bekannt. Kleinere Drogen-, Diebstahl-, und Gewaltdelikte haben ihn bereits mehrfach zu Sozialarbeit, Arrest und Geldstrafen geführt. Obwohl er nachweislich wie die anderen nur am Rande beteiligt war, erhielt er eine Haftstrafe von sechs Monaten, zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Nun dürfe er sich nichts mehr zu schulden kommen lassen. Eine letzte Chance, wie Klaiber betonte.

Auszubildender muss Geldstrafe leisten

Der vierte Angeklagte hatte zum ersten Mal mit dem Gericht zu tun. Sein Zutun in der Strafsache werteten Klaiber, Staatsanwalt und auch Jugendgerichtshilfe als einmaligen Ausrutscher. Er sei ein "ruhiger, netter und ordentlicher junger Mann". Die Geldstrafe treffe den Auszubildenden empfindlich, verbaue ihm allerdings keine seiner Zukunftsaussichten.