Herr Staab, ist mit der Streichung des aktuellen Ansatzes im Haushalt 2020 und der Herausnahme des Projekts aus der mittelfristigen Finanzplanung das Projekt Seetorquerung rechtlich und faktisch beendet?

Faktisch kann die Verwaltung nun nicht am Projekt „Stadt-Bahn-See“ weiterarbeiten und keine endgültige Kostenberechnung vornehmen, auf deren Basis der Gemeinderat eine abschließende Entscheidung über die Realisierung eines zentralen Seezugangs treffen könnte. Der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Projektes wurde nicht aufgehoben und hat insofern Bestand. Darüber müsste der Gemeinderat gesondert entscheiden. 

Ist das Thema Barrierefreiheit im Bahnhof Radolfzell nun ausschließlich ein Thema der Bahn?

Das Thema Barrierefreiheit eines Bahnhofs steht grundsätzlich in der Verantwortung der Deutschen Bahn AG. Die Verknüpfung einer Unterführung mit der Zugänglichkeit zu den Bahnsteigen hätte den Prozess für die DB einfacher und deutlich kostengünstiger gemacht. Die Stadt ist lediglich verpflichtet, einen Kostenanteil für die Umsetzung der Barrierefreiheit zu tragen.

Welche langfristige finanzielle Entlastung ergibt sich aus der Streichung des Projekts Seetorquerung in der mittelfristigen Finanzplanung?

Derzeit sind im Haushalt 2020 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2021 bis 2023 rund 11,5 Millionen Euro Ausgaben und cirka 3,5 Millionen Euro Einnahmen eingestellt. Netto ergibt sich dadurch eine finanzielle Entlastung in der Finanzplanung von rund 8 Millionen Euro. Dadurch reduziert sich die Neuverschuldung von etwa 28 Millionen Euro auf rund 20 Millionen Euro. Außerhalb der mittelfristigen Finanzplanung – das sind die Jahre ab 2024 – waren weitere 12 Millionen Euro Ausgaben und 3,8 Mio. Euro Einnahmen eingestellt.

Das könnte Sie auch interessieren

Was geschieht mit den für dieses Vorhaben zweckgebundenen Rücklagen im städtischen Haushalt, die durch den Verkauf Stadtwerkeanteile erlöst worden sind?

Die 5 Millionen Euro aus dem Verkauf der Anteile sind bereits mit rund 3,5 Millionen Euro Ausgaben für die Planungen seit 2006 aufgebraucht. Grundlagenplanungen, Aufträge an Ingenieur-Büros, Entwurfsplanungen, Quality Gate, Aufträge an Bahn, Rechtsanwälte, Bodengutachten und Brückenwettbewerb summieren sich über den gesamten Zeitraum. Die verbleibenden 1,5 Millionen Euro werden für den städtischen Anteil benötigt, um die Bahnsteige barrierefrei auf das Zugniveau abzusenken. Hier hat der Gesetzgeber die Kommunen verpflichtet, die Kosten anteilig zu tragen. Die Summe von 1,5 Millionen wird allerdings nicht für diese Verpflichtung zur Beteiligung an der Bahnmaßnahme ausreichen.