Mit dem Gebiet südlich der Gnadenseestraße in Markelfingen hat sich der Ausschuss für Planung, Umwelt und Technik in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Die Stadtverwaltung Radolfzell will dort eindeutige Bedingungen schaffen und eine Klarstellungssatzung erlassen, die Unklarheiten bei der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich bei Bauanfragen und Bauanträgen beseitigen soll. Doch nicht alle im Gremium waren von diesem Vorschlag begeistert.
Nur deklaratorischer Charakter
Nathalie Gerstmann vom Fachbereich Stadtplanung erklärte, man wolle mit der Klarstellungssatzung Bauherren etwas an die Hand geben, „damit sie wissen, wo können sie noch bauen“. Diese Satzung habe nur einen deklaratorischen Charakter, ändert also nichts an den ohnehin schon geltenden Bedingungen. Oberbürgermeister Martin Staab ergänzte: „Das schafft rechtliche Sauberkeit.“ Wie aus der Sitzungsvorlage hervorgeht, treten häufiger Fragen zur Abgrenzung in dem Gebiet auf.
Das wollte Lorenz Thum (CDU), Ortsvorsteher von Markelfingen, nicht ganz glauben. Er könne sich nicht vorstellen, dass es so viele Anfragen gebe. „Da ist irgendein Grund und den hätte ich gerne gewusst“, sagte er. Langjährige Gemeinderatsmitglieder hätten ihm gesagt, dass es in Radolfzell bislang noch nie eine solche Satzung gegeben habe. „Warum muss man jetzt so etwas in Markelfingen machen?“, wollte er wissen. Der Ortschaftsrat habe die Klarstellungssatzung abgelehnt, „weil die darin keinen Sinn gesehen haben“.
Erleichterung für die Stadtverwaltung
Nathalie Gerstmann entgegnete, dies sei nicht der erste Fall, in dem eine solche Satzung in Radolfzell in Kraft getreten sei, auch wenn es schon lange her sei. Außerdem betonte sie, es gebe durchaus immer wieder Anfragen, vor allem bei Erweiterungen. „Es wäre eine Erleichterung für die Stadtverwaltung“, erklärte sie noch einmal den Hintergrund der Überlegung. Fünf Gremiumsmitglieder stimmten gegen das Vorhaben, das Thema geht nun in den Gemeinderat. „Und sie haben noch Zeit, darüber nachzudenken“, sagte Staab an die Räte gewandt.