Der Ursprung des Konfliktes ließ sich vor Gericht nicht klären. Die Rede war von Mobbing und vom schlechten Charakter des vermeintlichen Opfers, der den 56-jährigen Angeklagten aus Radolfzell permanent provoziert haben soll. Dieser musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Radolfzeller Amtsgericht verantworten. Laut Anklage soll er einem 64-Jährigen aus Radolfzell unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Beide Männer hatten schon Jahre einen ungeklärten Streit
Abgespielt haben soll sich alles am Arbeitsplatz der beiden Beteiligten, an dem sich beide Männer regelmäßig sahen und es seit Jahren allgemein bekannt war, dass sie sich nicht leiden konnten. Dort sollen sie auch an einem Tag im März dieses Jahres aufeinander getroffen sein. Wie es zu der handfesten Auseinandersetzung gekommen sein soll, ließ sich nicht klären.
Der Angeklagte berichtete, er sei vom 64-Jährigen angegangen und mit einer Schaufel bedroht worden. Der 64-Jährige hingegen behauptete genau das Gegenteil, er sei vom Angeklagten bedroht worden und habe sich mit der Schaufel nur versucht zu schützen. In diesem Handgemenge soll der 56-Jährige auch die Brille des 64-Jährigen aus dessen Gesicht geschlagen haben, die dann zu Bruch gegangen sein soll.
Verfahren wird eingestellt, weil niemand verletzt war
Weitere Verletzungen habe es allerdings nicht gegeben, sagte das 64-jährige Opfer aus, maximal eine leichte Rötung an der Nase. Wie es zu dem von ihm eingereichten ärztlichen Attest über einen Nasenbruch kam, wollte Richterin Ulrike Steiner gar nicht weiter erörtern. Die Direktorin des Amtsgerichts schlug vor, die Anklage fallen zu lassen. Während der Beweisaufnahme habe sich schließlich herausgestellt, dass niemand verletzt wurde.
Die kaputte Brille bewege sich im Rahmen einer Sachbeschädigung, kein Fall für das Amtsgericht, so Steiner. Über diesen Verlauf besonders enttäuscht zeigte sich der 64-Jährige, der auch als Nebenkläger aufgetreten war. Er hatte nicht nur die Kosten für seine Brille in Höhe von 720 Euro gefordert, sondern auch 500 Euro Schmerzensgeld.