Das Schielen auf das Wasserhaushaltsgesetz hilft bei der Entscheidung über das geplante Feriendorf im Biotop Streuhau nichts. Das Landratsamt Konstanz hat klar signalisiert, die untere Wasserbehörde hält einen Tausch der Schutzgebiete zwischen Streuhau und Bodenseereiter für sinnvoll. Die Argumente sind nachvollziehbar. Doch das ist nicht die eigentliche Entscheidung oder das eigentliche Verfahren. Das Projekt wird nicht rechtlich, es wird politisch entschieden: Wollen der Gemeinderat und die Stadt Radolfzell eine weitere touristische Entwicklung im Herzengelände oder will die vermeintliche Umweltstadt Radolfzell wirklich etwas für ihre Klimaziele tun und die Flächenversiegelung stoppen?
Lautet die Antwort ja, dann müsste der Gemeinderat konsequenterweise das Sondernutzungsgebiet Bodenseereiter für touristische Zwecke streichen und dieses Gelände im Flächennutzungsplan in ein nicht zu bebauendes Schutzgebiet wandeln lassen. Aber zusätzlich auch den Streuhau als Biotop belassen. Das heißt: keine touristische Weiterentwicklung im westlichen Herzengelände und kein Feriendorf im Streuhau. Es bedeutet aber auch: Die Stadt nimmt den Kampf gegen die Erderwärmung ernst und fängt damit vor der eigenen Haustüre an. Echte Opfer tun weh.