Der Angeklagte war am 28. Januar diesen Jahres mit fast sieben Gramm Marihuana erwischt worden – nicht zum ersten Mal. Insgesamt hatte er zuvor bereits 22 Einträge im Bundeszentralregister seit 2004.
Viele stammen von Drogendelikten. Doch er war auch schon wegen Körperverletzung, Diebstahls, Bedrohung und Sachbeschädigung verurteilt worden – zuletzt im Dezember 2018 zu einer Geldstrafe.
Warum die erneute Nachsicht?
Der Angeklagte, der ohne Anwalt gekommen war, zeigte vor Gericht Reue und Einsicht – und gab Einblick einen schwierigen Lebensweg, geprägt von Krankheit und Sucht. Seit seinem 17. Lebensjahr konsumiere er fast täglich Marihuana. Er brauche das, um runterzukommen und abends schlafen zu können, erklärte der 34-jährige.

Denn seit seiner Kindheit leide er an ADHS und Autismus. Therapien hätten keinen Erfolg gebracht, zeitweise sei er sogar schulunfähig gewesen. Er hoffe deshalb, dass er medizinisches Marihuana verschrieben bekomme. Doch in Konstanz fände sich kein Arzt dafür.
Angeklagter zeigt Einsicht
Der Angeklagte versicherte, dass er aus den Problemen rauskommen wolle: „Ich kann leider nicht versprechen, dass es klappt. Aber ich kann versprechen, dass ich alles geben werde.“ So habe er im vergangenen Jahr das Abitur nachgeholt – seit Oktober studiere er.
Zudem nehme er an einem Online-Entzugsprogramm teil. Die erneute Straftat habe er nur begangen, da ihm wegen des Lockdowns das Fitnessstudio fehle. Das brauche er, um ohne Drogenkonsum nachts schlafen zu können. Die Richterin beurteilte seine Aussagen als glaubhaft.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft forderte trotz dieser Umstände eine viermonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung und 20 Stunden Drogenberatung als Auflage. Denn der Angeklagte sei mehrfach vorbestraft und kümmere sich nur zögerlich um eine Therapie.
Vor ihrem Urteil sprach die Richterin erneut mit dem Angeklagten und fragte ihn, ob er die Drogenberatung umsetzen würde. Sie erteile eine solche Auflage nur, wenn sie ihm auch weiterhelfe.
Richterin verhängt Geldstrafe
Am Ende verurteilte sie den 34-jährigen Studenten zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze zu je fünf Euro, also 300 Euro, die in Raten zahlbar ist. Sie begründete dass Urteil damit, dass der Angeklagte zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter kriminalisiert werden sollte, da die Krankheit Ursache seiner Taten sei.
Zudem habe es sich um eine geringe Menge gehandelt und er sei einsichtig, geständig und zuletzt auf einem guten Weg gewesen. Sie riet ihm, sich einen Nebenjob oder Sport als Ausgleich zu suchen und zur Drogenberatung zu gehen.