Der Sitzungssaal der Kammer Radolfzell des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen ist leer an diesem Tag. Lediglich Richter Matthias Ott sitzt im Raum. Der Kläger, seine Anwältin und die Verteidigung der angeklagten Firma sind per Video zugeschaltet.

Verhandelt wird die Frage, wann das Arbeitsverhältnis zwischen einer Firma mit Standort in Konstanz und dem Kläger beendet wurde – und wie viel Lohn ihm deshalb zusteht. Es geht um 3000 Euro brutto. Abschließend geklärt wird diese Frage an diesem Tag nicht. Das Ziel des Klägers: eine ordentliche Kündigung von drei Monaten inklusive Lohnfortzahlung. Doch darauf geht die Verteidigung der Firma nicht ein.

Kam die Kündigung an oder nicht?

Klar wird gleich zu Beginn der Verhandlung: Die beklagte Firma habe im November 2024 eine fristlose Kündigung per Einschreiben an den Kläger versandt. Der erste Versuch scheiterte, weil der Kläger umgezogen war und das seinem Arbeitgeber erst später mitteilte, wie Richter Ott ausführte. Der Kläger behauptet über seine Anwältin, auch die zweite Kündigung sei nie bei ihm angekommen. Er sei in dieser Zeit krankgeschrieben gewesen.

In dem Gebäude in der Seetorstraße ist nicht nur das Amtsgericht untergebracht, sondern auch die Kammern Radolfzell des Arbeitsgerichts ...
In dem Gebäude in der Seetorstraße ist nicht nur das Amtsgericht untergebracht, sondern auch die Kammern Radolfzell des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen. | Bild: Sebastian Ridder

Richter Ott verdeutlicht allerdings, dass dem Gericht mit dem Einschreiben genügend Beweise zur Zustellung der Kündigung vorlägen und es jetzt am Kläger liege, zu beweisen, dass die Kündigung nicht angekommen sei.

Dann fragt er den Kläger, ob dieser denn nach Ende seiner Krankschreibung wieder seine Arbeitskraft angeboten habe, wenn er schließlich davon ausging, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehe. Dieser meinte nur, er erinnere sich nicht mehr daran und müsse in seinen Unterlagen nachschauen.

Die zwei Seiten werden sich nicht einig

Immer wieder weist Richter Ott den Kläger darauf hin, dass, falls die Verhandlung weitergeht, er die Prozessrisiken zu tragen habe, er bei einem Verlust also die Kosten für das Verfahren tragen müsse. Wiederholt versucht der Richter, eine Einigung herbeizuführen, doch keine Seite geht Kompromisse ein.

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Schließlich wird die Verhandlung unterbrochen, damit Anwältin und Kläger sich beraten können. Das Ergebnis: Sie wollen ihre Klage nicht zurückziehen, sondern „schriftsätzlich weiterverfahren“. Es wird also weiterverhandelt, wahrscheinlich im Mai. Und diesmal nicht per Video, sondern im Gerichtssaal in Radolfzell.