Viele Böhringer Bürger waren empört, als im Herbst ohne Genehmigung in einer Hauruck-Aktion der Technischen Betriebe das Storchennest vom Böhringer Kriegerdenkmal entfernt wurde. Grund für die Aktion sei die Annahme gewesen, dass Storchennester nach der Brutzeit entfernt werden dürfen, gab Ortsvorsteher Jürgen Keck jüngst die Stellungnahme der Stadt im Ortschaftsrat weiter. Wie die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz und die Abteilung Umwelt, Klima und Naturschutz der Stadt Radolfzell jedoch betonten, hätte die Entfernung des Nestes nicht erfolgen dürfen.

Das führte zu rechtlichen Konsequenzen: Das Regierungspräsidium Freiburg habe die untere Naturschutzbehörde aufgefordert, den Bau eines Ersatznestes zu verfügen.

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Inzwischen ist auf dem Platz des Kriegerdenkmals ein Pfahl mit einer Nisthalterung aufgestellt worden. Das Ersatznest wenige Meter neben dem Denkmal soll es leichter machen, die Störche vom Kriegerdenkmal zu vergrämen, und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass es von den Tieren angenommen wird. Die Maßnahme soll auch die Bedeutung des Artenschutzes unterstreichen und die Notwendigkeit einer engen Abstimmung zwischen den Behörden bei Eingriffen in Storchennester verdeutlichen, heißt es.