Schrittweise wird das öffentliche Leben wieder hochgefahren. Auch Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach wochenlanger Schließzeit wieder für Kinder geöffnet werden. Doch es können nicht alle Kinder wieder ihrem geregelten Alltag in der Kita oder dem Kindergarten nachgehen. Nach wie vor gilt Vorsicht vor einem zweiten größeren Ausbruch des Coronavirus. Nur die Hälfte der Kinder soll eine Einrichtung besuchen können. Die baden-württembergische Bildungsministerin Susanne Eisenmann (CDU) plant ein rollierendes System. Die Hälfte darf in die Einrichtung, die Hälfte bleibt daheim, und so sollen sich die Gruppen abwechseln.

Die Sache mit den Gebühren

Für Eltern gibt es also nach Wochen der Ungewissheit eine Perspektive. Offen ist nach wie vor die Frage der Kosten für die Wochen, an denen das Kind die Einrichtung nicht besuchen konnte. Seit dem 17. März waren alle Schulen und Kindertageseinrichtungen geschlossen worden. Damals sagte OB Martin Staab in einer Pressekonferenz, dass für Eltern in Radolfzell keine Kosten anfallen, wenn die Einrichtung geschlossen bleibt. Heißt: Geht das Kind nicht in die Kita, müssen die Eltern auch keine Gebühren bezahlen. Doch so einfach, wie es OB Staab damals zugesichert hatte, ist es scheinbar nicht.

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Die Gebühren für die Monate April und Mai sind vorerst ausgesetzt, nicht erlassen. Wie es weitergeht, hängt davon ab, wie die konkreten Vorgaben des Landesregierung lauten. Die Freie Grüne Liste hat in einer Pressemitteilung über ihren Antrag informiert. Die Fraktion fordert eine komplette Gebührenübernahme für alle Eltern in der Stadt. Die FGL erläutert auch den Hintergrund, warum die Gebühren nur ausgesetzt, aber nicht erlassen werden konnten. Die Stadtverwaltung habe die Vorläufigkeit der Gebührenaussetzung damit begründet, dass sie zunächst die Entscheidungen des Landes an einer Beteiligung an den Ausfallkosten abwarten möchte und eine abschließende Entscheidung über die Erhebung beziehungsweise einen Erlass dann zu einem späteren Zeitpunkt treffen wolle, heißt es in der Mitteilung der FGL. Mittlerweile unterstützte das Land die Kommunen mit einem 200 Millionen Euro Sonderprogramm, um einen Erlass der Elternbeiträge in den geschlossenen Kindertageseinrichtungen für März, April und Mai zu ermöglichen.

„Es braucht einen Gemeinderatsbeschluss“

Für die städtischen Einrichtungen scheint der finanzielle Ausgleich also geklärt, doch gibt es in der Stadt etliche Kindertageseinrichtungen freier Träger, wie etwa dem Montessori-Verein, dem Waldkindergarten oder kirchlichen Kindertageseinrichtungen. „Es braucht einen Gemeinderatsbeschluss, damit die Stadtverwaltung auch die Gebühren der Eltern übernehmen kann, deren Kinder in eine Einrichtung eines freien Trägers betreut werden“, erklärt Katharina Schreiber, Vorsitzende des Montessori-Vereins. Dieser soll am 26. Mai gefällt werden. Die FGL-Fraktion hat laut ihrer Mitteilung deshalb für die nächste Gemeinderatssitzung beantragt, dass durch die staatlich verordnete Schließung von Kitas und Kinderzeit für die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen dürfen und die freien Träger der Kitas einen verlässlichen Ausgleich für die wegfallenden Gebühren erhalten sollen.

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Der Montessori-Verein habe ein paar schwierige Wochen hinter sich, da lange nicht klar war, ob es überhaupt eine Möglichkeit gab, dass auch die Elterngebühren bei Einrichtungen freier Träger erstattet werden können. „Dabei laufen bei uns die Kosten ganz normal weiter“, sagt Katharina Schreiber. Auch im Montessori-Kinderhaus und in der Krippe seien Notbetreuungsgruppen eingerichtet worden. Ebenfalls habe der Verein einen Antrag auf Gelder aus dem Rettungsschirm für soziale Dienste des Landes Baden-Württemberg beantragt und laut der Vorsitzenden bereits bewilligt bekommen. „Sicher geht es allen kleineren freien Trägern so“, vermutet sie. So könne sich der Verein für eine kurze Zeit über Wasser halten.