Der Mindelsee in Möggingen ist für Anwohner, Radolfzeller aber auch Touristen ein beliebtes Badeziel an heißen Sommertagen. Inmitten des Naturschutzgebietes verspricht ein Sprung ins Wasser eine optimale Abkühlung. Aber trotz der Beliebtheit des Sees machen immer wieder Gerüchte die Runde, das Baden sei dort eigentlich verboten. Doch stimmt das überhaupt?
Laut Natalie Reiser, Pressesprecherin der Stadt Radolfzell, ist diese Frage nicht so einfach zu beantworten – und die Thematik „vielschichtig“. Möggingen und Radolfzell hätten einen Pachtvertrag mit dem Land Baden-Württemberg, der die Nutzung des Stegs sowie des Fußwegs zum Mindelsee regelt. Der Weg zum Wasser ist für Besucher somit geebnet. Dennoch gibt Reiser die Auskunft: „Grundsätzlich sind das Baden und das Tauchen im Naturschutzgebiet Mindelsee verboten.“
Wer darf im See baden?
Doch Aufatmen für alle Gäste: Seit etwa 80 Jahren werde das Baden am Mögginger Zugang toleriert. In früheren Zeiten habe sich dieses Privileg noch auf Bewohner des Dorfes beschränkt. So hätten bis zur Eingemeindung Möggingens im Jahr 1974 Schilder wie „Baden nur für Mögginger“ am Ufer diese Sondergenehmigung deutlich gemacht.
Inzwischen habe sich das laut Natalie Reiser geändert. Sowohl für Anwohner als auch für Gäste gelte heute dasselbe: Die Regeln des Naturschutzgebietes müssen eingehalten werden. Die Vorgaben dafür würden vom Regierungspräsidium in Freiburg stammen. Das bedeutet konkret: Das Schwimmen ist inzwischen auch für Nicht-Mögginger möglich – beschränkt sich jedoch auf den Seezugang in Möggingen. Erlaubt ist das Baden aber nach wie vor nicht, lediglich toleriert. Und an sonstigen Stellen ist das Schwimmen klar untersagt.
Darum ist der Steg in Möggingen gesperrt
Dabei gibt es jedoch Einschränkungen: Der Seezugang in Möggingen habe „keinen Badeplatz-ähnlichen Charakter“ und benötige daher keine Badeaufsicht. Dies sei in den Jahren 2019 bis 2021 bei Abstimmungen mit der Badischen Versicherung (BGV) für die haftungstechnischen Auflagen an der dortigen Steganlage erläutert worden, berichtet die Pressesprecherin der Stadt.
Deshalb sei auch die Steganlage nicht dazu gedacht, ins Wasser zu springen, sondern um Wasservögel beobachten zu können. Um den Versicherungsschutz der BGV zu gewährleisten, wurde die Steganlage daher mit einem Sicherungszaun und Warnschildern versehen. Damit wurde er für Besucher unbegehbar gemacht.

Zusätzlich habe die Gemeinde die bisherigen Zusätze mit der Aufschrift „Baden ist nur an der ausgewiesenen Badestelle erlaubt“ auf allen Schildern abgeklebt oder übersprüht, damit nichts auf eine Badestelle hinweist, erklärt Reiser.
Dass nichts passiert, garantiert das aber nicht. So berichtet die Radolfzeller DLRG, dass ihre Helfer im Schnitt alle drei Jahre einen Einsatz am Mindelsee hätten. Zuletzt sei das DLRG am 11. Juli 2021 zu einem Einsatz am Seezugang Möggingen gerufen worden.