Auf der Reichenauer Alleenstraße ist es am Samstagmorgen, 19. März, auf der Seite Richtung Hegne zu einem großflächigem Schilfbrand gekommen. Wie die Freiwillige Feuerwehr Reichenau in einer Pressemeldung mitteilt, hatten zuvor Autofahrer das Feuer entdeckt und die Einsatzkräfte alarmiert.
Die Brandmeldung sei gegen 5 Uhr morgens am Samstag eingegangen, gelöscht war das Feuer gegen 7 Uhr.
Laut der Pressemitteilung brannte beim Eintreffen der ersten Löschfahrzeuge eine großflächige Schilffläche lichterloh. Die Feuerwehr leitete die Löscharbeiten ein. Diese gestalteten sich jedoch zunächst wegen dem unwegsamen Gelände und den hohen Flammen mit großer Hitzeentwicklung im Schilf als schwierig.
Das bestätigt Thomas Baumgartner, Pressesprecher der Freiwilligen Feuerwehr Reichenau, auf SÜDKURIER-Nachfrage: „Das Schilf war schwierig zu löschen. Man musste den Brand von zwei Seiten bekämpfen.“
Brandbekämpfung von zwei Seiten
Wegen der Ausbreitung des Feuers waren weitere Löschfahrzeuge und Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Konstanz zur Unterstützung gerufen worden. Es wurden dabei zwei Brandabschnitte gebildet, die die beiden Feuerwehren von verschiedenen Seiten aus löschten.
Wie die Feuerwehr weiter mitteilt, konnte durch die Löschmaßnahmen von zwei Seiten die weitere Ausbreitung des Feuers verhindert und der Brand letztlich auch gelöscht werden.
Trotz des schnellen Einsatzes der Feuerwehr mit insgesamt 50 Einsatzkräften und mehreren Fahrzeugen wurden knapp 25.000 Quadratmeter Schilf zum Opfer der Flammen. Gegen 7 Uhr sei das Feuer gelöscht gewesen, gegen 8 Uhr konnten die Einsatzkräfte wieder abrücken.
Die Alleenstraße musste zwischenzeitlich wegen der Löscharbeiten für den Verkehr gesperrt werden und war im weiteren Verlauf nur einseitig in Wechselrichtung befahrbar. Beamte des Polizeipräsidiums Konstanz regelten den Verkehr. Die Ursache des Brandes war zunächst unklar, das Polizeipräsidium Einsatz hat die Ermittlungen aufgenommen. Auch am Sonntag konnte die Polizei keinen neuen Ermittlungsstand nennen. Ebenso war die Schadenshöhe zunächst unbekannt geblieben.