Für Verwirrung hatte in den vergangenen Tagen der Umstand gesorgt, dass die Gemeinde Reichenau ihr Strandbad auf der Insel offiziell am 15. Mai geöffnet hatte, während in Konstanz und Allensbach wegen der Corona-Landesverordnung noch alle Bäder geschlossen sind.

Nun erklärt der Reichenauer Bürgermeister Wolfgang Zoll: „Wir waren zu schnell mit der Öffnung. Wir haben nun nur die Liegewiese offen, aber alle Infrastruktur ist zu.“ Klar sei aber, dass auf der Liegewiese die üblichen Schutzmaßnahmen einzuhalten seien, betont Zoll, vor allem die 1,5-Meter-Abstandsregel. Wenn die Wiese voll sei, müsse der Zutritt zum Bad vorübergehend gesperrt werden.

Weder erlaubt noch verboten

„Es gibt eine neue Lage“, begründet Zoll die Kehrtwende. Weil alle anderen Kommunen ihre Bäder noch geschlossen lassen, wolle Reichenau nicht die einzige mit Badebetrieb sein, weil dies viele Leute anziehen könnte. Das Baden im Bereich des Strandbads sei aber weder ausdrücklich erlaubt noch verboten, erklärt Zoll diplomatisch. Es gebe ja noch mehr Plätze mit Seezugang auf der Insel.

Der Reichenauer Tourismus-Chef Karl Wehrle erklärt, in der aktuellen Verordnung stehe nichts zu Strandbädern. Dort heiße es, geschlossen sein müssten Schwimm- und Hallenbäder sowie Thermal- und Spaßbäder. Erlaubt seien aber Freizeitaktivitäten im Freiluftbereich und Freiluftsportanlagen. „Gehören dazu auch Strandbäder?“, fragt Wehrle und meint: „Das ist für mich eine Auslegungssache.“

Konstanzer Bädergesellschaft sieht das anders

Das sieht man bei der Konstanzer Bädergesellschaft (BGK) anders. „Strandbäder zählen als Schwimmbäder“, erklärt Pressesprecher Christopher Pape. „Wir haben das rechtlich geprüft.“ Zu diesem Schluss komme man, weil in Strand- wie in Schwimmbädern unter Aufsicht geschwommen werde. Doch dazu müsste Personal vor Ort sein, dann wäre aber der Betrieb geöffnet, was nicht erlaubt sei.

Die BGK verbieten sogar ausdrücklich das Baden, es würden Schilder und Warnbaken aufgestellt. Das sei juristisch begründet, weil es Probleme geben könnte, wenn etwas passieren würde. Er gehe davon aus, dass der Ordnungsdienst oder die Polizei dies stichprobenartig kontrolliere. Die Schließung gelte zunächst bis 5. Juni. „Wir wollen gern aufmachen und hoffen auf gute Nachrichten aus Stuttgart“, betont Pape – und verweist darauf, dass das Baden im See und Rhein natürlich nicht grundsätzlich verboten sei, sondern nur innerhalb der Strandbäder. Dort seien wie bisher die Liegewiesen offen.

Liegewiesen auch in Allensbach und Hegne offen

Das sind sie nun auch wieder in Allensbach und Hegne. Dort hatte die Gemeinde seit Mitte März die Bäder abgeriegelt, weil sie kombiniert sind mit den Campingplätzen, die ja nun wieder teilweise geöffnet haben dürfen. Aber: „Die Strandbäder sind als solche noch zu“, betont Bürgermeister Stefan Friedrich – sprich Umkleidekabinen und Sanitäranlagen.