
Nach langem Hin und Her gilt seit dem 1. April: Cannabis darf in Deutschland legal konsumiert werden. Wer nun aber glaubt, dass einfach munter drauflos gekifft werden darf, der irrt. Denn Regeln gibt es trotzdem und das nicht zu knapp. Die zeitlich und örtlich geregelten Verbotszonen sollen den willkürlichen Konsum in den Städten und Gemeinden verhindern. Auch für die Polizei und die Stadtverwaltung Singen bedeutet das neue Herausforderungen, wie eine Nachfrage ergibt. Besonders der Jugendschutz und die Verkehrssicherheit bekommen eine besondere Beachtung.
Diese Cannabis-Regeln gelten in Singen
Eine der schärfsten Regelungen schreibt laut dem Cannabisgesetz (CanG) bundesweit vor, dass nicht in Gegenwart von Jugendlichen oder in 100 Meter Sichtweite von Kitas, Schulen, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten, konsumiert werden darf. Zudem gelten Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr als cannabisfreie Orte.
Laut Singener Pressestelle gebe es auch in der Hohentwiel-Stadt Verbotszonen. „Dies regelt das Gesetz mittels Schutzzonen zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten.“ Eigene Verbotszonen dürfe die Stadt Singen keine einrichten.
Die Karte basiert auf Daten von Openstreetmap. Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Sportstätten und andere Einrichtungen, die Openstreetmap nicht aufführt, tauchen in unserer Karte nicht auf. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Südstadt sieht Rot
Wo genau in Singen konsumiert werden darf, zeigt ein Blick auf die Konsumverbotskarte. Und hier fällt auf: Ein Großteil der Südstadt gilt durch Kitas, Schulen und Sportstätten als Verbotszone. Auch das Bruderhofgebiet ist in weiten Teilen von der Schutzzone betroffen. Das Gleiche gilt für das Aachbad sowie im Gebiet des Friedrich-Wöhler-Gymnasiums und der Münchriedhalle.
In der Nordstadt zeigt sich ein ähnliches Bild. Durch die Beethoven Gemeinschaftsschule sowie die beiden Berufsschule und mehrere Kindertagesstätten ist der Konsum nur eingeschränkt erlaubt. Gegenteilig zeigt sich das Industriegebiet, hier ist der Genuss von Cannabis an mehreren Orten legal.
Keine Entlastung für die Behörden?
Ein wesentlicher Grund für die Teillegalisierung von Cannabis sei laut dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung die angebliche Entlastung der Strafverfolgung. Denn sie ging davon aus, dass Polizei und Gerichte weniger Personal für die Strafverfolgung zur Verfügung stellen müssten. Dem widerspricht die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz auf SÜDKURIER-Nachfrage allerdings: Das Cannabisgesetz führe nicht zu einer Entlastung der Strafverfolgungsbehörden, es sei eher mit mehr Aufwand zu rechnen.
Besonders der Jugendschutz habe für die Polizei oberste Priorität. So sollen künftig verstärkt Aufklärungsaktionen über die Risiken und Gefahren des Cannabiskonsums angeboten werden, teilt das Präsidium mit.
Erste Social Clubs in den Startlöchern
Ab dem 1. Juli können die Anbaugemeinschaften, auch Cannabis-Social-Clubs (CSCs) genannt, an den Start gehen. In diesen Clubs können Mitglieder gemeinschaftlich, unter behördlichen Auflagen, Cannabis für ihren Eigenbedarf anbauen. Laut der Singener Stadtverwaltung seien allerdings derzeit keine Informationen über künftige Anbaugemeinschaften in Singen bekannt, teilt die Pressestelle im Rathaus mit. Es gäbe aber Überlegungen, dass deren Zulassung über das Regierungspräsidium in Freiburg erfolgen könne, so die Stadtverwaltung.
Allerdings findet man bei einer Online-Suche unter „Cannabis Social Club Singen“ bereits zwei Clubs namens „CannaBras“ und „HazeGrow“, die nach Mitgliedern beziehungsweise Räumlichkeiten suchen. Beide werben zudem für den gemeinschaftlichen Anbau, um eine legale Alternative zum Schwarzmarkt anzubieten. Ein Blick ins Impressum von „HazeGrow“ zeigt allerdings, dass der Sitz der Betreiber in Bayern liegt. Hinter „CannaBras“ steckt indes ein Radolfzeller.