Eigentlich sollte André Rehm in der kommenden Gemeinderatssitzung für den ausgeschiedenen AfD-Stadtrat Thomas Frischmuth im Gemeinderat nachrücken. Aus diesen Plänen wird jetzt erst einmal nichts: Wie die Stadtverwaltung am Montagmorgen mitteilt, wird die Verpflichtung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Grund hierfür sei das aktuell laufende Berufungsverfahren am Konstanzer Landgericht.
André Rehm steht derzeit wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung, Bedrohung und einfacher Körperverletzung vor Gericht. Am Freitag, 6. Juni, soll das Urteil gegen AfD-Mann Rehm fallen und sich zeigen, ob er ins Gefängnis muss oder nicht. Die Stadt Singen und Rehm wollen laut einer Pressemitteilung seine Verpflichtung verschieben, „bis das Landgericht Konstanz das letztlich rechtskräftige Strafmaß im aktuellen Berufungsverfahren gegen ihn festgelegt hat“. Rehm habe freiwillig der Verschiebung zugestimmt, so die Stadt. Das habe er Oberbürgermeister Bernd Häusler schriftlich mitgeteilt.
Ursprünglich war die Verpflichtung in der nächsten Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstag, 3. Juni, um 16 Uhr geplant. Doch nun hat die Stadt die beiden Punkte „Nachrücken von André Rehm in den Gemeinderat der Stadt Singen“ und „Verpflichtung von Herrn André Rehm als Gemeinderat“ von der Tagesordnung genommen.
Die Verpflichtung von André Rehm zum Gemeinderat werde deshalb zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, so die Stadtverwaltung. Denn klar wurde in den vergangenen Tagen auch: Eine Verurteilung wäre kein Hinderungsgrund, nachzurücken. Sie könnte aber bedeuten, dass Rehm das Amt erstmal nicht ausfüllen kann.
Anmerkung der Redaktion: Bis zum Richtspruch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Normalerweise berichtet der SÜDKURIER bei Gerichtsverhandlungen anonym. Da André Rehm kurz davor ist, als Nachrücker in den Gemeinderat vereidigt zu werden und damit eine öffentliche Position bekleidet, gilt er als Person des öffentlichen Lebens. Deshalb hat sich die Lokalredaktion zur vollen Namensnennung entschieden.