Facebook und Instagram schaffen die Faktenüberprüfung ab, das Netzwerk X hat schon länger die Moderation von Diskussionen quasi eingestellt und regelmäßig fallen Falschnachrichten und Desinformation auch hierzulande auf, ob aus dem Ausland gesteuert oder durch politische Akteure im Inland. In diesem Umfeld findet am Sonntag, 23. Februar, auch noch die Bundestagswahl statt, die vom eigentlichen Wahltermin im September vorgezogen wurde, nachdem im November 2024 die Ampelregierung implodiert ist.

Es sind also spannende Zeiten für das Thema Meinungs- und Pressefreiheit, mit dem sich Elias Lausman, Julian Jakob und Asmen Efe beschäftigen. Sie besuchen das Berufskolleg II der Robert-Gerwig-Schule in Singen und machen in diesem Jahr die Fachhochschulreife. Für sie gehört dazu auch eine Seminararbeit, in der sie über das Thema Meinungs- und Pressefreiheit schreiben.

Informationen aus erster Hand

Um sich aus erster Hand zu informieren, waren sie kürzlich in der SÜDKURIER-Lokalredaktion in Singen zu Gast, wo sie mit Redaktionsleiter Stephan Freißmann darüber sprachen, wie es im Umfeld der Lokalberichterstattung um die Pressefreiheit bestellt ist und wie die Praxis des Lokaljournalismus aussieht.

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Wo der Meinungsfreiheit Grenzen gesetzt sind, war eine der Fragen, die die drei aufwarfen. Grundsätzlich ist die Meinungsfreiheit ein hohes Gut in Deutschland, das auch im Grundgesetz verankert ist. Grenzen setzen aber Straftatbestände wie beispielsweise Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede oder Volksverhetzung – und das auch im virtuellen Raum, etwa in sozialen Netzwerken.

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Auch die Ansprüche auf Auskunft, die Medien haben, waren ein Thema der drei Schüler. Die Auskunftsansprüche sind im Landespressegesetz geregelt. Demnach müssen alle Behörden Presseorganen Auskunft geben, die Ausnahmen sind eng begrenzt. Auch der Fall des Sipplinger Hotels kam dabei zur Sprache: Das hatte der Bodenseekreis als Unterkunft für Geflüchtete gemietet, allerdings erwies es sich am Ende als untauglich und kostete den Steuerzahler dennoch viel Geld. Der SÜDKURIER musste sich die Information, wie viel der Bodenseekreis dafür bezahlt hat, vor Gericht erstreiten. In Singen und dem Hegau informieren Behörden hingegen gewissenhaft, so der Redaktionsleiter.