Die Stadt Stockach soll weiter wachsen, und zwar sowohl was Wohnbau als auch was Gewerbeflächen angeht. Zumindest ist dies der Fall, wenn es nach einer Empfehlung des Planungsausschusses des Gemeinderats geht. Das Gremium hat nun jeweils einstimmig die Aufstellung von drei Bebauungsplänen für Wohnbau und den Satzungsbeschluss eines Bebauungsplans für Gewerbe empfohlen.
Das klingt zunächst reichlich trocken, gab aber trotzdem Anlass für eine Diskussion, die sich um das Thema Flächenfraß drehte. Dafür sorgte Alice Engelhardt (Grüne), die im Mai neu in den Gemeinderat gewählt worden war. Zur Erweiterung des Baugebiets Burghalde stellte sie die Frage, was die Grundlage dafür sei, weiter Neubaugebiete auszuweisen, und verwies darauf, dass bebaute Grundstücke für Natur und Landwirtschaft weg seien. Daher solle man nicht leichtfertig ausweisen. Harald Schweikl vom Stadtbauamt hatte zuvor ausgeführt, dass die Fläche, die nun zur Burghalde dazukommen soll, im Flächennutzungsplan noch nicht entsprechend ausgewiesen sei.
Bürgermeister Rainer Stolz antwortete Engelhardt, die Grundlage für die Ausweisung von Neubaugebieten sei der Bedarf. Und teilweise könne die Stadt Grundstücke, die im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen sind, nicht bekommen. Und Stockach habe, anders als andere Gemeinden, im 20 Jahre alten Flächennutzungsplan noch Reserven: „Es ist nicht so, dass wir geaast hätten.“ Dass es, wie Engelhardt ebenfalls erwähnte, im Bereich Burghalde auch Geschosswohnungsbau geben soll, wertete Stolz so, dass das Thema präsent sei. Roland Fiedler (Freie Wähler) sagte zur Burghalde, es gebe Wohnungsnot und der Anschluss an das Neubaugebiet sei sinnvoll. Die Pläne im Einzelnen:
- Unteres Briel, Stadtteil Raithaslach: Dort geht es laut Harald Schweikl um zwei städtische Grundstücke, die zwischen Lindengasse, Konradstraße und Mühlbachweg liegen. In jedem Stadtteil gebe es den Wunsch nach einem Neubaugebiet, ergänzte Schweikl auf Anfrage. In Raithaslach sei das bestehende Neubaugebiet demnächst erschöpft. Da ergebe es Sinn, mit der Planung eines neuen Gebietes anzufangen. Karl-Hermann Rist (Grüne) sagte in der Sitzung, das geplante Baugebiet sei stimmig und runde den Ort ab. Er mahnte aber auch, eine alte Streuobstwiese in der Nähe zu erhalten. Bürgermeister Stolz sagte, deswegen wolle man anderswo erschließen.
- Himmelreich III, Stadtteil Hindelwangen: An dieser Stelle will die Stadt das Gewerbegebiet vergrößern. Im Gegensatz zu den Wohnbaugebieten sei in diesem Fall die zweite Anhörung gelaufen, sagte Harald Schweikl in der Sitzung. Das Amt für Bodenschutz beim Landratsamt habe die Bewertung des Bodens beanstandet. Es seien weitere Ausgleichsmaßnahmen notwendig geworden. Laut dem Umweltbericht zum Bebauungsplan werde nun die Erneuerung von zwei Storchenhorsten in Wahlwies über das Ökopunktekonto in den Ausgleich einbezogen. Vermutlich werde ein größerer Gewerbebetrieb ins Himmelreich ziehen, so Schweikl auf Nachfrage.
- Erweiterung Burghalde, Kernstadt Stockach: Die Stadt habe seit der Aufstellung des Bebauungsplanes weitere Grundstücke erworben, heißt es in der Sitzungsvorlage. Diese sollen nun nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches (siehe Kasten) überplant werden. Die Erweiterung führt dazu, dass bestehende Grundstücke neu zugeschnitten und die Straße anders verlaufen werde, so Schweikl. Die Bauplätze im unteren Bereich des Gebiets seien schon länger verkauft, sagte er auf Nachfrage. Im oberen Bereich laufe die Vergabe.
- Kai, Stadtteil Espasingen: Laut Bürgermeister Stolz ist das eine der letzten Möglichkeiten für Bauplätze in Espasingen. Das bestätigte Andreas Bernhart (CDU), der als Ortsvorsteher bei der Sitzung war, als Gemeinderat aber nicht zum Ausschuss gehört. Das Gebiet an einem steilen Hang sei liegenschaftsmäßig schwierig. Laut Stolz wurde das Vorhaben mit vielen Ämtern vorbesprochen, vor allem in Sachen Naturschutz.
Wie viele Bauplätze in den Baugebieten entstehen sollen, sei derzeit noch unklar, erklärte Schweikl auf Anfrage. Dies hänge von deren Größe ab, aber auch von Regenrückhaltung, Grünflächen und Erschließung.
Rechtliche Regelung
Die drei Bebauungspläne für Wohnbau sollen nach Paragraf 13b des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren erstellt werden. Diese Regelung bezieht sich auf Grundstücke, die an im Zusammenhang bebaute Flächen anschließen, und läuft Ende 2019 aus. Deswegen möchte die Stadtverwaltung die Aufstellungsbeschlüsse noch in diesem Jahr herbeiführen. Entscheiden soll nun der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch, 6. November.