Die Schaffung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Stockach und seine Verwaltungsgemeinschaft, Radolfzell und die drei Höri-Gemeinden hat die nächste Etappe genommen: Der Stockacher Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Vertragsentwurf zugestimmt, in dem die Arbeit des Gremiums geregelt wird. Der Beschluss fiel einstimmig. Bürgermeister Rainer Stolz erläuterte, dass die Stockach nun sieben Gutachter in das Gremium entsende, Radolfzell 14. Die anderen beteiligten Gemeinden schicken jeweils drei Gutachter. Außerdem werde eine Reihung unter den Stellvertretern des Vorsitzenden vorgenommen. Der erste Stellvertreter komme nun aus Stockach, was der Stadt laut Stolz wichtig gewesen sei.

Gemeinderat Martin Bosch, CDU, fragte nach, warum sich die Zahl der Gutachter im Ausschuss nach der Zahl der Grundstücksverkäufe richte, die Aufteilung der Kosten unter den beteiligten Gemeinden aber nach der Einwohnerzahl. Stolz erwiderte darauf, dass dies in der Praxis bei anderen Gremien dieser Art auch so geregelt sei. Er gab aber auch zu, dass man die Regelung anders hätte treffen können. Der Gutachterausschuss erstellt laut der Sitzungsvorlage Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, führt die Kaufpreissammlung und ermittelt Bodenrichtwerte.

Im Hintergrund der Neuordnung bei den Gutachterausschüssen steht eine Gesetzgebung des Bundes, derzufolge etwa 1000 Fälle von Grundstücksverkauf notwendig seien, um die Preise rechtssicher ermitteln zu können. Dies kam im Dezember zur Sprache, als der Gemeinderat die Neuordnung für Stockach beschloss. Auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer spielt eine Rolle. Denn dabei dürften die Bodenrichtwerte eine große Rolle spielen. Diese müssten daher rechtssicher erhoben werden, wie Bürgermeister Stolz damals betonte.