Das Amtsgericht Stockach hat einen zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Autofahrer wegen Fahrerflucht nach einem Unfall verwarnt. Zusätzlich erhielt er eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro, eine Geldauflage von 400 Euro, die Auflage, einen Verkehrserziehungskurs zu besuchen und ein viermonatiges Fahrverbot.
Wie die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift vor Gericht vortrug, soll der junge Mann im August 2020 in der Conradin-Kreutzer-Straße in Stockach beim Rückwärtsfahren mit seinem Auto gegen die Tür eines parkenden Wagens gefahren sein und danach die Unfallstelle verlassen haben. Die Anklage lautete daher auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Paragraf 142 Strafgesetzbuch).
19-Jähriger gibt die Unfallflucht zu
Der Angeklagte räumte die ihm vorgeworfene Tat ein. „Uns geht es im Wesentlichen um die Länge der Sperrfrist“, sagte der Verteidiger. „Was hatte das für Konsequenzen für Sie?“, fragte Richterin Julia Elsner den 19-Jährigen. Der Beschuldigte sagte aus, dass er Probleme habe, von seinem Wohnort, einer Gemeinde im Raum Stockach, zu seiner Ausbildungsstelle und der Berufsschule im Kreis Sigmaringen zu kommen.
Es gebe zwar Möglichkeiten, mit dem Bus zu fahren, aber das sei morgens nicht gut möglich. Mit dem Fahrrad zu einem Umstiegspunkt fahren zu können, glaubte er auch nicht. Zur Arbeit fahren und wieder abholen würden ihn aktuell seine Eltern und hin und wieder auch sein Cousin.
Empfehlung für Jugendstrafrecht
Die anwesende Jugendgerichtshilfe sagte im Gutachten, dass eine Lehre eine Zäsur im Leben sei und der Angeklagte diese im August noch nicht gehabt habe. Sie empfahl dem Gericht, das Jugendstrafrecht anzuwenden und dem jungen Mann eine Geldauflage und zusätzlich den Besuch eines Verkehrserziehungskurses aufzuerlegen. Zum einen, weil der Beschuldigte beim Unfall noch nicht in der Ausbildung war – zum anderen, wegen seinen Zukunftsplänen, zu denen der 19-Jährige gesagt hatte, dass er mal ein „dickes Auto„ fahren wolle.
Forderung nach Führerscheinsperre über neun Monate
Die Staatsanwältin schloss sich in ihrem Plädoyer der Empfehlung zur Anwendung des Jugendstrafrechts an. „Man muss mal darüber reden, dass der Schaden mit 6000 Euro recht ordentlich war“, sagte sie. Sie beantragte eine Verwarnung, 100 Euro Geldbuße, 500 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Organisation und eine Führerscheinsperre von neun Monaten.
Der Verteidiger schloss sich im Großen und Ganzen der Staatsanwältin an. „Man muss sagen, dass unser Land leider sehr autolastig ist“, sagte er. Deshalb müsse man über die Führerscheinsperre reden. Er beantragte daher eine Sperre von drei Monaten. Mit der Beantragung einer Verwarnung und eines Verkehrserziehungskurses schloss er sich der Staatsanwältin an. Die Geldbuße stellte er in das Ermessen des Gerichts.
Das Urteil und die Begründung
Richterin Julia Elsner nutzte das Jugendstrafrecht und schöpfte die Möglichkeiten des Bußgeldkatalogs voll aus. Die 400 Euro Geldauflage muss der junge Mann innerhalb von vier Monaten an die Kreisverkehrswacht bezahlen. „Wenn man den Schaden gesehen hätte, dann hätte man gesehen, dass immense Kosten auf den Besitzer zugekommen wären“, begründete sie ihr Urteil.
Zudem habe der 19-Jährige sich als ungeeignet erwiesen, Fahrzeuge zu führen. Deshalb sei eine Geldauflage, die Sperre und Verwarnung für den jungen Mann notwendig.
Das Gesetz
Paragraf 142 des Strafgesetzbuchs besagt, dass jemand mit einer Freiheitsstrafe mit einer Dauer von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann, wenn er sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt. Unerlaubtes Entfernen bedeutet, dass sich die Person von der Stelle entfernt hat und Feststellungen zu den Personalien nicht unverzüglich ermöglicht. Wer nach einer Wartefrist wegfährt, muss unverzüglich nachträglich die Feststellungen ermöglichen, zum Beispiel indem er sich freiwillig bei einem Polizeirevier meldet. (sk)