Die Entscheidung brannte dem Landratsamt wohl unter den Nägeln: Noch bevor das schriftliche Urteil des Freiburger Verwaltungsgerichts bei den beteiligten Parteien eingegangen ist, verkündete Landrat Zeno Danner am Montagabend im Kreistag einen Erfolg: Eine telefonische Anfrage beim Gericht habe ergeben, dass eine Klage der Krankenhaus Stockach GmbH gegen den Landkreis Konstanz abgewiesen wurde. Klaus Döll, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, bestätigt diese Darstellung auf Nachfrage des SÜDKURIER.

Ende November war in Freiburg darüber verhandelt worden, ob sich der Landkreis Konstanz finanziell an Investitionskosten für das Stockacher Krankenhausgebäude beteiligen muss. Konkret ging es dabei um Zuschüsse für den Bau des neuen Bettentrakts, die Sanierung der Patientenzimmer im Altbestand, die Verlegung der Intensivstation und den Bau des ambulanten Operationssaals.

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Das schriftliche Urteil steht noch aus

Das Krankenhaus Stockach hatte bereits im Dezember 2019 einen entsprechenden Antrag beim Landkreis gestellt, der jedoch abgelehnt wurde. Es folgte die Klage beim Verwaltungsgericht. Das schriftliche Urteil liegt den streitenden Parteien noch nicht vor. Krankenhaus-Geschäftsführer Michael Hanke zeigt sich daher auf Anfrage des SÜDKURIER überrascht von Danners Aussagen im Rahmen der Kreistagssitzung.

„Uns liegt noch keine Information vom Verwaltungsgericht in Freiburg vor. Wir warten auf die schriftliche Urteilsbegründung und entscheiden dann, ob wir in die nächste Instanz gehen“, so Hanke. Immerhin sei das Stockacher Krankenhaus als Plankrankenhaus des Landes Baden-Württemberg seit vielen Jahrzehnten bedarfsnotwendig, „andernfalls wären wir kein Plankrankenhaus“, ergänzt er.

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Hanke verweist auf die Leistungen der Einrichtung

Auch habe die Einrichtung während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2022 keine Patienten verloren, betont der Krankenhaus-Geschäftsführer. „Und wir verzeichnen weiter einen kontinuierlichen Anstieg der stationären und ambulanten Patientenzahlen. In diesem Jahr aktuell mit einem Plus von zehn Prozent. Viele davon aus Radolfzell„, ergänzt er.

Landrat will weiter guten Umgang pflegen

Die Tatsache, dass das Gericht die Stockacher Klage abgewiesen hat, bedeutet indes nicht nur, dass der Geldhahn des Landkreises für das Stockacher Krankenhaus geschlossen bleibt, was die genannten Projekte angeht. Es bedeutet auch, dass das Krankenhaus die Kosten des Verfahrens tragen muss.

„Die unterlegene Partei hat allerdings die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen“, erklärt Klaus Döll vom Verwaltungsgericht. Das geht allerdings erst, sobald das schriftliche Urteil samt Urteilsbegründung eingegangen ist.

Auch Landrat Zeno Danner will erst die Urteilsbegründung abwarten, bevor er sich ausführlicher zu dem Sachverhalt äußert. Trotzdem zeigt er sich mit der ersten Erfolgsnachricht zufrieden. „Es ist gut, wenn wir in dieser Sache Rechtssicherheit bekommen. Wichtig ist mir, dass ein gewonnener oder verlorener Gerichtsprozess nichts am guten Umgang zwischen dem Landkreis und der Stadt Stockach ändert“, so Danner auf Anfrage.