Wenn sich ein Storch auf dem Hausdach oder Grundstück niederlässt, kann es für den Besitzer richtig teuer werden. Fabian Kriegel aus Wahlwies hat genau das erlebt: Zwei Ersatznester kosteten ihn Anfang des Jahres knapp 5600 Euro. Diese waren notwendig geworden, weil er zwei Bäume in seinem Garten fällen lassen musste, um seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Eine zunächst zugesagt Förderung durch das Landratsamt erhielt er am Ende nicht.
Er wandte sich nun an den SÜDKURIER, um andere Hauseigentümer davor zu warnen. Denn ein Nest entsteht oft innerhalb weniger Tage. Es darf dann nicht mehr entfernt werden und anfallende Kosten hat der Hauseigentümer zu tragen, seit das Land eine Förderung von Nestern gestrichen hat.
Erstmal monatelang warten auf Antwort
Fabian Kriegel erzählt, er habe im Herbst 2023 beim Regierungspräsidium Freiburg den Antrag gestellt, zwei Bäume samt Nestern entfernen zu dürfen. „Wir haben hier Feriengäste und ein Nest war direkt über der Terrasse. Wenn das runterfällt oder der Baum aufgrund der Last umfällt, hätte er tatsächlich Menschen erschlagen können: Feriengäste, Kunden, meine Familie, Kinder, die da drunter spielen“, erklärt er den Grund. Ihm sei es zu keinem Zeitpunkt darum gegangen, keine Störche haben zu wollen, sondern nur darum, die lebensgefährliche Situation zu beheben.
Erst einige Monate später, Anfang Januar 2024 sei die Antwort des Regierungspräsidiums gekommen. Er solle sich sofort darum kümmern und sei verpflichtet, Ersatznester bereitzustellen, Anfang Februar kämen die ersten Störche zurück. Auf seine Nachricht, er habe aktuell kein Geld dafür, die Bäume auf eigene Kosten entfernen und neue Nester bauen zu lassen, habe man ihm mitgeteilt, das sei sein Problem. Das Regierungspräsidium übernehme nicht das Risiko, dass die Nester jemandem auf den Kopf fallen.
Kriegel fragte in der Folge die Storchenbeauftragten Christian Mende und Astrid Wochner um Rat, berichtet er. Diese hätten festgestellt, dass sich die riesigen Bäume am Carport und der Terrasse oben verzweigten, also sogenannte Zwieselbäume mit keiner guten Standkraft waren. Die Bäume mussten also weg – und das Landratsamt habe sogar zugesagt, einen Teil der Kosten dafür zu übernehmen, so Kriegel.
Landratsamt sagt teilweise Kostenübernahme zu
Auch Theo Nägele vom Landschaftserhaltungsverband (LEV) Konstanz war mehrfach vor Ort. Er bestätigt auf SÜDKURIER-Nachfrage, dass es vom Landratsamt Konstanz die Zusage gab, die Hälfte der anfallenden Kosten zu übernehmen. „Dafür ist ein Antrag über die Landschaftspflegerichtlinie – das Förderinstrument des LEV – notwendig. Beim Erstellen des Antrags wären wir Herrn Kriegel selbstverständlich behilflich gewesen“, sagt er.
Vom Antragsteller müssten vorab entsprechende Angebote eingeholt werden, wie das Landratsamt schriftlich mitgeteilt habe. Ein Angebot, dass Christian Mende erhalten hatte, beinhaltete das Stellen von zwei Holzmasten sowie den Bau und die Montage zweier Nestplattformen zum Preis von knapp 9500 Euro.

Aber: Der entscheidende Antrag fehlt
Fabian Kriegel entschied sich nach mehreren Besprechungen und Vorortterminen mit Astrid Wochner, Christian Mende und Theo Nägele für eine kostengünstigere Lösung für die neuen Nester. Diese Variante hätten die drei Experten als sinnvoll und pragmatisch abgesegnet, weil die Kosten der Angebote, die bereits vorlagen, mit rund 10.000 Euro unbezahlbar gewesen seien. „Bei diesen Angeboten war die Erschließung der Aufstellungsplätze noch nicht dabei“, erläutert Kriegel. Für die Fällung der Bäume selbst habe er keine Kostenübernahme angefragt gehabt. „Dass ich das selber tragen musste, war mir klar“, betont er.
Theo Nägele teilt dem SÜDKURIER mit: „Im Anschluss ist er [Kriegel] ohne weitere Rücksprache mit mir eigenständig aktiv geworden. Es wurde kein Vergleichsangebot über die ihm entstehenden Kosten bei mir eingereicht und auch kein Antrag gestellt.“
Selbst mit Förderung geht es um 2800 Euro
Im Juni 2024 habe Fabian Kriegel dem Landratsamt dann die Rechnung über die im Februar erbrachten Leistungen geschickt, berichtet Nägele weiter. Diese sei ihm weitergeleitet worden. Sein Bescheid fiel negativ aus. Er erklärt: „Förderrechtlich können diese entstandenen Kosten nicht nachträglich, ohne gestellten und genehmigten Antrag, entschädigt werden. Das wusste Herr Kriegel im Voraus.“
Auf den Kosten von rund 5600 Euro, die aufgrund der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entstanden sind, bleibt der Wahlwieser also sitzen. Es gilt hier nämlich nicht das Konnexitätsprinzip, sozusagen „wer bestellt, der bezahlt“, wie es beispielsweise zwischen Land und Kommunen in der Landesverfassung von Baden-Württemberg verankert ist.
Auf SÜDKURIER-Nachfrage, was ein Hauseigentümer tun kann, der so viel Geld – selbst mit Förderung wären es für die günstigere Variante 2800 Euro gewesen – nicht aufbringen kann, sagt Theo Nägele: „Es gibt da keine Lösung, kein anderes Vorgehen. Man könnte auch sagen: Eigentum verpflichtet.“