Diese Fälle lösten Verärgerung und Entsetzen aus: Mehrfach wurden in diesem Frühjahr im Raum Stockach präparierte Köder gefunden, die für Hunde und andere Tiere eine große Gefahr darstellten. Im März meldeten Anwohner in Liggersdorf in ihren Gärten Fressköder, die mit Glasscherben gespickt waren. Und Ende April wurden in Wahlwies Speckköder gefunden, in denen sich Reißnägel befanden. Häufen sich solche Fälle nun?
Wie die Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz auf SÜDKURIER-Nachfrage erklärte, handelt es sich bei den zwei Fällen um die einzigen, die im Raum Stockach bekannt sind – auch im vergangenen Jahr gab es demnach keine weiteren ausgelegten Köder, von denen die Polizei weiß. Seit 2020 habe es im gesamten Kreis Konstanz sieben Anzeigen mit ausgelegten Hundeködern gegeben. „Bei solchen geringen Zahlen kann man schwer über eine Zu- oder Abnahme sprechen“, sagt Pressesprecher Uwe Vincon.
Werde ein Fall bekannt, nehme die Polizei eine Anzeige auf und ermittle. „Sie sichert die Köder und leitet weitere Untersuchungen ein“, präzisiert Vincon. Zudem würden meist auch andere Hundehalter und Zeugen, die am Fundort eines Köders vorbeilaufen, befragt. Und auch regelmäßig gebe es auch Zeugenaufrufe in der Zeitung.
Polizei rät, sofort Anzeige zu erstatten
In den Fällen aus Liggersdorf und Wahlwies gebe es noch keine heiße Spur, obwohl viele Hinweise überprüft worden seien. Die Polizei rate auf jeden Fall, ausgelegte Köder sofort zu melden und Anzeige zu erstatten. Auf keinen Fall solle man derartige Vorfälle für sich behalten, „da noch weitere Köder ausgelegt sein könnten“, so Uwe Vincon.
Oft helfe zusätzlich ein Austausch mit anderen Hundebesitzern, um diese zu warnen. Grund zur Panik bestehe aber nicht: „Andererseits sollte man sich in Anbetracht der wenigen Fälle auch besonnen verhalten und seinem Vierbeiner deswegen nicht grundsätzlich den Auslauf vorenthalten“, rät er.
Wird ein Täter gefasst, seien die Justiz- und Ordnungsbehörden für eine Strafe zuständig. Im Falle einer Tierquälerei könne eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.