Die juristische Aufarbeitung der Alno-Pleite von 2017 geht in die entscheidende Phase. Unter dem Aktenzeichen 16 KLs 151 Js 102894/17 beginnt am Montag, 13. Januar, vor der Großen Wirtschaftskammer des Landgerichts Stuttgart der Prozess gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Alno AG. Dem Duo wird eine Reihe von Straftaten vorgeworfen, darunter Untreue sowie Insolvenzverschleppung. Ein dritter Beschuldigter muss sich wegen Beihilfe zur Untreue verantworten. Beginn des ersten Verhandlungstages ist um 9.15 Uhr und die Kammer hat in den nächsten Monaten etliche Folgetermine angesetzt. Die letzte Verhandlung ist auf den 8. September terminiert. Beginn aller Verhandlungen ist um 9.15 Uhr.

200 Millionen Euro an Forderungen anerkannt

Vor acht Jahren sorgte die Pleite der Alno AG bundesweit für Schlagzeilen, und das Medieninteresse an der juristischen Aufarbeitung der Insolvenz des einst deutschlandweit größten Küchenmöbelherstellers dürfte zum Auftakt der Verhandlung vor der Großen Wirtschaftskammer in Stuttgart auch groß sein. Der als Insolvenzverwalter eingesetzte Professor Martin Hörmann von der in Ulm ansässigen Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatte auf Anfrage des SÜDKURIER erklärt, dass 1268 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,68 Milliarden Euro geltend gemacht hatten, wovon er letztlich 200 Millionen Euro als berechtigt anerkannte. Im Oktober 2024 wurde eine Vorabausschüttung an alle Gläubiger geleistet, deren Insolvenzforderungen zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, wobei diese Abschlagszahlung zehn Prozent betragen hatte, etwas mehr als 22 Millionen Euro. Auch Gläubiger, die 2013 sich an der Inhaberschuldverschreibung der Alno AG beteiligt hatten, die einen Umfang von 45 Millionen Euro und ein Renditeversprechen von 8,5 Prozent hatten, erhielten im November eine Zahlung.

Strafverfahren wurde gegen neun Personen eröffnet

Zusätzlich zu dem seit Jahren andauernden Insolvenzverfahren liefen die strafrechtlichen Ermittlungen, denn am 19. Juni 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein Strafverfahren in Zusammenhang mit den Insolvenzen der Alno AG und zweier Tochterunternehmen gegen neun Personen eröffnet. Unter anderem wegen Verdacht der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Kreditbetrugs, des Bankrotts und der Untreue. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Küchenmöbelhersteller schon vor 2017 zahlungsunfähig war und Insolvenz hätte anmelden müssen.

Es drohen Geld- oder Gefängnisstrafen

Dieser Antrag wurde vom Landgericht Stuttgart beziehungsweise der dortigen Großen Wirtschaftskammer geprüft und der Beginn der Hauptverhandlung auf den 13. Januar terminiert, wobei sich nur noch drei Beschuldigte verantworten müssen. Die maximale Strafe bei einer Insolvenzverschleppung hängt im Übrigen davon ab, ob der Täter vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Bei einer vorsätzlichen Insolvenzverschleppung droht eine Höchststrafe von bis zu drei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.