Der spektakulär anmutende Prozess gegen einen Pyrotechniker, der vor dem Amtsgericht Sigmaringen wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagt ist, hat eine überraschende Wendung genommen: Richterin Ruth Rosauer stellte im Einverständnis mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung nach 40-minütiger Verhandlung am dritten Verhandlungstag das Verfahren gegen den 48-Jährigen vorläufig ein. Dieser hatte im Sommer 2022 eine Hochzeit des Unternehmers von Reifen-Göggel mit einem Feuerwerk begleitet, infolgedessen sich wohl ein Großbrand entwickelte, der einen Sachschaden von 21 Millionen Euro verursachte, der von der Versicherung inzwischen weitgehend beglichen wurde. Der Mann erklärte sich einverstanden, 15.000 Euro an die Staatskasse bis zum 15. Januar 2025 zu bezahlen.

„Rechtsgespräch unter Juristen“

Dem Einstellungsbeschluss vorausgegangen war ein von Verteidigerin Regina Rick eindringlich gewünschtes Rechtsgespräch unter Juristen. Zu dieser etwa 25 Minuten dauernden Beratung zogen sich die Verteidigerin, Richterin Rosauer und Staatsanwältin Denise Merkle hinter geschlossene Türen zurück. Dabei kamen die Parteien offenbar überein, dass dieses Verfahren nicht durch ein strafrechtliches Urteil entschieden werden müsse.

Quer stehender Lkw als Hindernis

Zuvor wies die Verteidigerin noch auf „ergänzende Einlassungen“ hin, die sie als „Leitlinien für die Brandwache“ kennzeichnete, die auch örtlich installiert worden war. Sie würden beinhalten, dass auch sämtliche Zufahrtswege für die Feuerwehr frei sein müssten, was im Fall des Großbrandes bei Reifen-Göggel allerdings durch einen quer stehenden Lastkraftwagen wohl ein Hemmnis war. Die diesbezüglich der Richterin zugesandte E-Mail hatte diese aber lediglich zur Kenntnis genommen, bis jetzt nicht gelesen. Auch die aufgezeichneten Dokumentationen zu den beiden Brandherden wurden nochmals im Gerichtsaal von allen Beteiligten in Augenschein genommen. All dies spielte aber nach dem einvernehmlichen Rechtsgespräch keine Rolle mehr.

Zivilrechtliches Verfahren droht

„Möglicherweise haben Sie bei ihrem Feuerwerk einen Fehler gemacht, es ist jedenfalls unfassbar schiefgelaufen“, bezog sich Richterin Ruth Rosauer auf unzureichende Abstände, bei der sich alle Beteiligten falsch verhalten hätten, was nicht nur in seiner alleinigen Verantwortung gelegen habe. Dass der Pyrotechniker den fatalen Ausgang des Feuerwerks nicht gewollt habe, stehe für sie und die Staatsanwaltschaft außer Zweifel. Die Einstellung nannte sie ein „sachgerechtes Ergebnis“. Außerdem sei ihr bekannt, dass der 48-Jährige noch in zivilrechtlicher Hinsicht in Anspruch genommen würde, mit erwartbar hohen Kosten verbunden. Ihr Schlusswort: „Mit dem Zahlungseingang an die Staatskasse stelle ich das Verfahren ein.“