Der Ausbau der Windenergie ist für grüne Politiker entscheidender Faktor zur nachhaltigen Energieerzeugung und bei der Klimaschutzpolitik. Vor zwei Jahren veröffentlichte das Land den vierten Windatlas, in dem festgestellt wurde, dass zehn Prozent der Landesfläche für Windräder geeignet sind, was den Bau von 20 000 Anlagen ermöglichen würde. Für den Landkreis hat Christoph Leinß, Mitglied der Bürgerinitiative zum Schutz der Raumschaft Ostrachtal, 428 Windräder berechnet, darunter 35 Anlagen in Pfullendorf, 59 in Bad Saulgau und 70 in Gammertingen.
Verweis auf Windenergieatlas
Die grün-rote Landesregierung hat sich den Ausbau der Windenergieanlagen (WEA) bekanntlich auf die Fahnen geschrieben und die grüne Landtagsabgeordnete Andrea Bogner-Unden hat innerhalb der Fraktion mehrere SÜDKURIER-Fragen an die Fachpolitik gestellt. In der Fraktionsantwort wird auf den Windenergieatlas verwiesen, in dem auch geregelt ist, unter welchen Voraussetzungen Kommunen Vorranggebiete ausweisen können. Demnach ist für eine planerische Steuerung ein auf der Untersuchung des gesamten kommunalen Gebiets basierendes Planungskonzept für die Windenergiestandorte notwendig.
Negativplanung nicht zulässig
Eine bloße Negativplanung, mit der Windenergieanlagen im Plangebiet ausgeschlossen werden, ist nicht zulässig. Der Ausschluss von Windenergieanlagen lasse sich nur rechtfertigen, wenn der Plan sicherstelle, dass sich die Windenergieanlagen an anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen. „Dem Plan muss ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zugrunde liegen, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird und der Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum schafft“, zitiert die grüne Fraktion aus dem Erlass.
Raumschaffung lässt sich nicht abstrakt bestimmen
Wann für die Windenergienutzung in substanzieller Weise Raum geschaffen werde, lasse sich nicht abstrakt bestimmen, sondern könne nur nach einer Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum beurteilt werden.
Der Windatlas ist eine wichtige Grundlage für die Kommunen, um Gebiete zu identifizieren, die für Windkraft besonders geeignet sind. Aber natürlich auch für Projektierer, die nach möglichen Standorten für Windräder suchen. „Damit auch wirklich genügend Flächen für erneuerbaren Energien bereitgestellt werden, haben wir im neuen Klimaschutzgesetz das Zwei-Prozent-Ziel in der Regionalplanung verankert“. Damit müssen die Regionalverbände bei der Fortschreibung ihrer Regionalplanung zwei Prozent der Regionalflächen für Windkraftanlagen oder Freiflächen-PV ausweisen.
Auf die SÜDKURIER-Frage, warum der Windkraftausbau im Land dennoch nur schleppend vorankomme, verweist die grüne Landtagsfraktion darauf, dass es hierfür neben der Flächenverfügbarkeit weitere Ursachen gebe. Die Vorgaben im Artenschutz, die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, aber auch Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz spielten eine Rolle.
Windradbau im Süden teurer
„Weniger Klagen, eine Verkürzung des Klageweges wären sehr hilfreich“, gestehen die Grünen und ergänzen, dass der Windradbau im Süden Deutschlands teurer sei als im Norden, da in Baden-Württemberg die windreichen Standorte häufig auf Hügeln und/oder Wäldern liegen. Somit sei der Süden auch bei den EEG-Ausschreibungen (Erneuerbare-Energien-Gesetz) benachteiligt. Eine Lösung für dieses Problem sei die von der Bundesregierung beschlossene „Südquote“ für Windräder bei den Ausschreibungen im EEG.
Organisation ist in Genossenschaften
Verstärkt müssten Aufklärung und Bürgerbeteiligung, um die die Akzeptanz für WEA zu erhöhen. Wenn man auf zwei Prozent der Regionalfläche Windräder errichte, seien das landesweit 1000 Anlagen. Um den Ausbau voranzubringen, brauche es Verbesserungen bei den Genehmigungsverfahren in den Bereichen Artenschutz, Denkmalschutz und Flugsicherung. Andrea Bogner-Unden ergänzt: „Um die Akzeptanz zu vergrößern, ist die Organisation in Genossenschaften sinnvoll, sodass auch die Bürger eine Gewinnbeteiligung haben. Für kommunale Gebiete könnte an die Kommunen eine Pacht bezahlt werden, die dann der Kommune und damit auch den Bürgern zugutekommt.“