Wegen nachgewiesenen Betrugs verurteilte Richterin Kristina Selig vom Amtsgericht Sigmaringen einen 37 Jahre alten Mann zu einer deftigen Geldstrafe von 7000 Euro. Verhandlungsgegenstand war, dass der Angeklagte einen schwer kranken Hund für 600 Euro an eine Freundin seiner Nichte verkaufte. Die nur 700 Gramm wiegende Miniaturausgabe einer französischen Bulldogge hatte er als „kerngesund“ gegenüber der 29-jährigen Käuferin bezeichnet, die nur etwas aufgepäppelt werden müsste.

Neue Besitzern zahlt 1500 Euro für Tierarztkosten

Tatsächlich war sich die junge Frau schnell über den miserablen Zustand des Welpen bewusst und konsultierte für 1500 Euro einen Tierarzt. Der habe, so die Geschädigte im Zeugenstand, beim Hund einen Wasserkopf, eine Schwellung am Kiefer, eine Augenfehlstellung und Wasser in der Lunge diagnostiziert und ihr empfohlen, den „todkranken Hund“ einzuschläfern. Daraufhin wollte sie ihr Geld vom Angeklagten zurück, die dieser nur zu einem Drittel leistete. Die Rückgabe der Bulldogge habe er beim vereinbarten Treff verweigert. Stattdessen sei die Käuferin vom Angeklagten in aufbrausender Manier ultimativ aufgefordert worden, ihm schriftlich zu bescheinigen, dass sie von rechtlichen Schritten gegen ihn absehen werde, bestätigte die 24-jährige Nichte als Zeugin den Vorgang vor Gericht. Die Geschädigte zeigte ihn dennoch wegen Vorspiegelung falscher Tatsachen an.

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Angeklagter gibt Lügen zu

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, dass er nach der erfolgten Strafanzeige gegen ihn beim Polizeiverhör absichtlich gelogen hätte, um die Hundebesitzerin, von der er seine zwei Welpen erwarb, wegen ihrer privaten Sorgen zu schützen. Die beiden Tiere hatte sie ihm gratis übergeben. Dies wiederum rührte von einer Abmachung des Angeklagten mit der Hundebesitzerin, für den Fall, dass das Muttertier trächtig werden sollte. Schließlich stammte die an die Frau veräußerte Hündin von seinem Hof – unter der Prämisse, dass sie wegen gesundheitlicher Mängel nicht trächtig werden dürfe. Der Wurf mit dieser kleinen Bulldogge als Spätzügler sei „aus Versehen“ zustande gekommen.

Verkäufer kassiert 150 Euro für angebliche Tierarztuntersuchung

Nach kurzer persönlicher Haltung hatte der Angeklagte die nicht der Norm entsprechende Bulldogge an die 42-jährige Hundebesitzerin erst zurückgebracht und dann gleich darauf wieder abgeholt. Dies offenbar auf Druck seiner Frau, der er von unzumutbaren Unterbringungen des Hundenachwuchses in unhygienischen Verhältnissen berichtete. Der Tierbesitzerin knüpfte er zugleich noch 150 Euro ab, in angeblicher Absicht, die kränkliche Bulldogge bei einem Tierarzt untersuchen lassen zu wollen. Stattdessen hatte er sie teuer verkauft. Dubios muten auch seine Angaben gegenüber anderen Zeugen an, denen er sagte, die Bulldogge auf einem Parkplatz in Stockach oder auf einem Ponyhof erworben zu haben. Eine Tierärztin vom Amt, die wegen der Strafanzeige der jungen Käuferin die Hundehaltung des Angeklagten überprüfen wollte und bei ihm keine Welpen mehr vorfand, traf er die Aussage, die Bulldogge auf einer Autobahnraststätte für 450 Euro erworben zu haben.

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Staatsanwaltschaft sieht Vorwürfe bestätigt

Staatsanwältin Denise Merkle schloss aus diesen irrigen Angaben, dass der Angeklagte die Herkunft des Hundes zu verschleiern versuchte. Auch die im Gerichtssaal abgehörten WhatsApp-Nachrichten im Dialog mit der Hundebesitzerin, die ihn auf zu verabreichende Antibiotika für den gebrechlichen Hund hinwies, hätten sich für den Angeklagten letztendlich als „Schuss nach hinten“ erwiesen: „Aus objektiver Sicht war dieser Hund krank, das hat die Beweisaufnahme bestätigt und das war Ihnen klar bewusst. Das ist Betrug und völlig lebensfremd!“ Außerdem sei das Tier unter seiner Obhut kein einziges Mal dem Tierarzt vorgeführt worden. „Sie haben sich zu keiner Zeit kooperativ gezeigt, sondern stets alles abgeleugnet. Und sie haben versucht, die Zeugen zu diskreditieren, sie in den Dreck zu ziehen“, schloss sie scharfzüngig ihr Plädoyer und beantragte für den nicht vorbestraften Angeklagten eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 70 Euro.

Verteidiger bezichtigt Hundehalterin der Lüge

Rechtsanwalt Franz Dichgans stellte dagegen seinen Mandanten als Ehrenmann dar, der „nur will, dass die Wahrheit ans Licht kommt!“ Er bezichtigte die Hundehalterin der Lüge, sie hätte seinen Mandanten in Bezug auf den kranken Hund im Dunkeln gelassen. Sein Fazit: „Mein Mandant wusste nichts von der Täuschung, ich fordere Freispruch!“ Außerdem habe der Tierarzt der Käuferin beim Anruf des Angeklagten gesagt, dass der Welpe in einer Spezialklinik durchaus behandelbar und lebensfähig sei. Der eigenwilligen Interpretation des Verteidigers mochte die Richterin aber nicht folgen. Sie hielt in ihrem Urteil fest, dass der Verurteilte seine Behauptung, der Hund sei kerngesund, ja selber zugegeben habe. „Sie haben beim Verkauf keinerlei Aufklärung geleistet, alles verschwiegen und sich somit strafbar gemacht!“